Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 21, Anwesend: 41

Somit ist das Vorhaben abgelehnt worden.


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) folgt dem Beschluss des HFA vom 22.01.2015, da die Errichtung eines Verkaufsstandes am Hildegardplatz für die Aufwertung des Bereichs um den Hildegardplatz eine große städtebauliche Bedeutung besitzt.

 

Der Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) beschließt, das KKU mit der Durchführung der erforderlichen Schritte für eine Realisierung des Verkaufsstandes am Hildegardplatz zu beauftragen. Dabei ist zunächst die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens durch das KKU zu prüfen.

 

Dem Liegenschaftsausschuss wird empfohlen, dem KKU bei einer Realisierung des Verkaufsstandes die hierfür erforderliche Fläche im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zu überlassen. Dabei sind die Vorgaben der Stadt hinsichtlich der Errichtung des Verkaufsstandes (vorliegender Plan des Büros F64) und der Verpachtung an eine Gastronomie (Nutzungskonzept) zu berücksichtigen. Die Auswahl eines geeigneten Pächters erfolgt in enger Abstimmung mit der Verwaltung durch den Verwaltungsrat des KKU.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen des abzuschließenden Erbbaurechtsvertrages mit dem KKU zu verhandeln und anschließend dem Liegenschaftsausschuss bzw. dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.