Sitzung: 19.03.2015 2015/SR/013
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 21, Anwesend: 41
Somit ist das Vorhaben abgelehnt worden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) folgt dem Beschluss des HFA vom 22.01.2015,
da die Errichtung eines Verkaufsstandes am Hildegardplatz für die Aufwertung
des Bereichs um den Hildegardplatz eine große städtebauliche Bedeutung besitzt.
Der
Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) beschließt, das KKU mit der Durchführung
der erforderlichen Schritte für eine Realisierung des Verkaufsstandes am
Hildegardplatz zu beauftragen. Dabei ist zunächst die wirtschaftliche
Tragfähigkeit des Vorhabens durch das KKU zu prüfen.
Dem
Liegenschaftsausschuss wird empfohlen, dem KKU bei einer Realisierung des
Verkaufsstandes die hierfür erforderliche Fläche im Rahmen eines
Erbbaurechtsvertrages zu überlassen. Dabei sind die Vorgaben der Stadt
hinsichtlich der Errichtung des Verkaufsstandes (vorliegender Plan des Büros
F64) und der Verpachtung an eine Gastronomie (Nutzungskonzept) zu
berücksichtigen. Die Auswahl eines geeigneten Pächters erfolgt in enger
Abstimmung mit der Verwaltung durch den Verwaltungsrat des KKU.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen des abzuschließenden
Erbbaurechtsvertrages mit dem KKU zu verhandeln und anschließend dem
Liegenschaftsausschuss bzw. dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung
vorzulegen.