Sitzung: 21.03.2024 2024/SR/120
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39
Vorlage: 2024/61/385
Das
ergänzende Verfahren nach § 215a BauGB in Verbindung mit § 214 BauGB für den
Bebauungsplan „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ im Bereich südlich der
Bischof-Haneberg-Straße, angrenzend an die Wohnbebauung Öschstraße und westlich
der Flurstücke 93 und 94 (Gemarkung St. Mang) wird beschlossen.
Der
Entwurf zum Bebauungsplan „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ im Bereich südlich
der Bischof-Haneberg-Straße, angrenzend an die Wohnbebauung Öschstraße und
westlich der Flurstücke 93 und 94 (Gemarkung St. Mang) wird mit geändertem
Geltungsbereich gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2024 einschließlich
der textlichen Festsetzungen gebilligt. Die erneute öffentliche Auslegung und
die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange wird beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden den
Planunterlagen beigefügt.
Anlagen:
- Gesamtdokument
„Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ in der Fassung vom 14.03.2024
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Planzeichnung
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Textliche Festsetzungen
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Begründung
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Umweltbericht
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Energiekonzept
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Geotechnischer Bericht
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Hydraulische Berechnungen
- Präsentation