Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das ergänzende Verfahren nach § 215a BauGB in Verbindung mit § 214 BauGB für den Bebauungsplan „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ im Bereich südlich der Bischof-Haneberg-Straße, angrenzend an die Wohnbebauung Öschstraße und westlich der Flurstücke 93 und 94 (Gemarkung St. Mang) wird beschlossen.

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ im Bereich südlich der Bischof-Haneberg-Straße, angrenzend an die Wohnbebauung Öschstraße und westlich der Flurstücke 93 und 94 (Gemarkung St. Mang) wird mit geändertem Geltungsbereich gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2024 einschließlich der textlichen Festsetzungen gebilligt. Die erneute öffentliche Auslegung und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden den Planunterlagen beigefügt.