Sitzung: 14.03.2024 2024/PBA/127
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2024/61/384
Beschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Das ergänzende Verfahren nach § 215a BauGB in
Verbindung mit § 214 BauGB für den Bebauungsplan „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“
im Bereich südlich der Bischof-Haneberg-Straße, angrenzend an die Wohnbebauung
Öschstraße und westlich der Flurstücke 93 und 94 (Gemarkung St. Mang) wird
beschlossen.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Südlich
Bischof-Haneberg-Straße“ im Bereich südlich der Bischof-Haneberg-Straße,
angrenzend an die Wohnbebauung Öschstraße und westlich der Flurstücke 93 und 94
(Gemarkung St. Mang) wird mit geändertem Geltungsbereich gemäß Plan des
Stadtplanungsamtes vom 14.03.2024 einschließlich der textlichen Festsetzungen
gebilligt. Die erneute öffentliche Auslegung und die förmliche Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird beschlossen. Die
Begründung und der Umweltbericht werden den Planunterlagen beigefügt.