Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 15, Anwesend: 37

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag 1:

Zur räumlichen Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird der Fokus in der Stadt Kempten zunächst auf die Bereiche gelegt, für die per Gesetz bereits ein Baurecht auf Grundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) und Nr. 9 BauGB besteht.

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja: 14   Nein: 23   Anwesend: 37

 

Beschlussvorschlag 2 (Antrag der Ausschussgemeinschaft mit Anpassung):

Die „Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ in der Fassung vom 23.01.2024 werden mit der Maßgabe beschlossen, den Absatz mit der Obergrenze von 1,5 % am Ende der Seite 4 zu streichen. Zusätzlich zu den per Gesetz privilegierten Flächen können auf dieser Basis weitere Flächen mit Freiflächen-PV-Anlagen überbaut werden.

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja: 9   Nein: 28   Anwesend: 37

 

Beschlussvorschlag 3:

Die „Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ in der Fassung vom 23.01.2024 werden beschlossen. Zusätzlich zu den per Gesetz privilegierten Flächen dürfen max. 1,5 % der Gesamtgemarkungsfläche von Kempten (Allgäu) mit Freiflächen-PV-Anlagen überbaut werden.

 

 

 

Anlagen:

- Präsentation

- Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen