Sitzung: 25.01.2024 2024/SR/118
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 15, Anwesend: 37
Vorlage: 2023/61/354
Beschlussvorschlag 1:
Zur räumlichen Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird der Fokus in der Stadt Kempten zunächst auf die Bereiche gelegt, für die per Gesetz bereits ein Baurecht auf Grundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) und Nr. 9 BauGB besteht.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja: 14 Nein: 23 Anwesend: 37
Beschlussvorschlag 2 (Antrag der
Ausschussgemeinschaft mit Anpassung):
Die „Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ in der Fassung vom 23.01.2024 werden mit der Maßgabe beschlossen, den Absatz mit der Obergrenze von 1,5 % am Ende der Seite 4 zu streichen. Zusätzlich zu den per Gesetz privilegierten Flächen können auf dieser Basis weitere Flächen mit Freiflächen-PV-Anlagen überbaut werden.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja: 9 Nein: 28 Anwesend: 37
Beschlussvorschlag 3:
Die „Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ in der Fassung vom 23.01.2024 werden beschlossen. Zusätzlich zu den per Gesetz privilegierten Flächen dürfen max. 1,5 % der Gesamtgemarkungsfläche von Kempten (Allgäu) mit Freiflächen-PV-Anlagen überbaut werden.
Anlagen:
- Präsentation
- Kemptener Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen