Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

BESCHLUSS:

 

         I.            Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,

 

(1)                die Veranschlagungen des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen auf Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in seinen Sitzungen vom 28.11.2023 und 04.12.2023 sowie 07.12.2023 beruhen. Den auf den vorgelegten Änderungslisten dargestellten Anpassungen wird zugestimmt. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen. Der Ansatz 2024 i.H.v. 1.380.000 EUR bei Haushaltsstelle 2353.9450 (derzeit „Weiterentwicklung CvL“) wird mit einem Sperrvermerk „Vorgesehen für die Neuausrichtung der Entwicklung des Carl-von-Linde Gymnasiums. Erst nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses verfügbar“ versehen.

 

(2)                den Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen aufgrund von Entscheidungen des Personalausschusses in seinen noch bis zur Verabschiedung des Haushalts 2024 stattfindenden Sitzungen bzw. Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters notwendig sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts nicht geändert werden.

 

(3)                im Haushaltsplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushalts 2024 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamthaushaltsvolumens des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts führen.

 

 

       II.            Die Verwaltung wird mittels einer einzurichtenden Arbeitsgruppe im Einvernehmen mit dem Beirat des Stadtrates die notwendigen Schritte zur Reduktion von Kosten und Kostensteigerungen im Allgemeinen und im Besonderen bei Baumaßnahmen ermitteln und umsetzen.

H a u s h a l t    2024

 

der Stadt Kempten (Allgäu)

 

 

 

 

1.      Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

 

2.      Finanzplanung und Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu)

 

3.      Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

4.      Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“

 

5.      Stellenpläne 2024

 


 

 

1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

(1) Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt: 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je

 

   247.532.100 EUR

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je

 

   60.966.300 EUR


(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

Erfolgsplan

 

 

 

Erträge

3.113.800

Aufwendungen

4.970.800

Betriebsergebnis

-1.857.000

Ausgaben

8.218.400

 

Deckungsmittel

 

Eigenmittel

 

 

 

Abschreibungen

178.300

Rücklagenentnahme

0

Betriebsergebnis

-1.857.000

 

Fremdmittel

 

 

 

Zuschuss der Stadt "Verlustausgleich"

1.678.700

Investitionszuschuss der Stadt

8.218.400

Fördermittel

0

Darlehensaufnahmen

0

 

(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Stadttheater für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

Erfolgsplan

 

Erträge

262.200

Aufwendungen

2.279.000

Betriebsergebnis

-2.016.800

 

Vermögensplan

 

Ausgaben

262.000

 

Deckungsmittel

 

Eigenmittel

 

Abschreibungen

281.000

Rücklagenentnahme

--

Betriebsergebnis

-2.016.800

 

Fremdmittel

 

Zuschuss der Stadt "Verlustausgleich"

1.735.800

Investitionszuschuss der Stadt

262.000

Fördermittel

--

Darlehensaufnahmen

--

 

§ 2

 

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Kempten (Allgäu) sind in Höhe von 21.244.700 EUR vorgesehen.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes "Kempten Messe- und Veranstaltungsservice" sind nicht vorgesehen.

(3) Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes "Kempten Stadttheater" sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 31.554.500 EUR festgesetzt.

 

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb werden nicht festgesetzt.

 

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Kempten Stadttheater werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  

  1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 

275 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 

  420 v.H.

 

2. Gewerbesteuer

 

 387 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 41.255.350 EUR festgesetzt. 

 

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb" wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kempten Stadttheater" wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Kempten (Allgäu), den ...  
 


___________________________  

(Unterschrift)


 

2. Finanzplanung und Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu)

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegenden Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2024 – 2027:

 

Verwaltungshaushalt (jeweils in EUR)

 

 

2025

2026

2027

Einnahmen

256.115.400

260.921.200

264.429.900

Ausgaben

256.115.400

260.921.200

264.429.900

Saldo

0

0

0

 

darin enthalten:

 

 

2025

2026

2027

Zuführung zum Vermögenshaushalt

3.692.700

3.746.600

4.423.700

Zuführung zum VMH - Sonderrücklage Vermächtnis Gebler

600

600

600

Zuführung zum VMH - Sonderrücklage Stellplatzrücklage

96.500

0

0

Zuführung zum VMH - Sonderrücklage Versicherungen

1.900

1.900

1.900

Zuführung zum Vermögenshaushalt – Überschuss Verwaltungshaushalt

3.593.700

3.744.100

4.421.200

Zuführung vom Vermögenshaushalt

0

0

0

 

Vermögenshaushalt (jeweils in EUR)

 

 

2025

2026

2027

Einnahmen

60.732.500

43.444.600

37.179.600

Ausgaben

60.732.500

43.444.600

37.179.600

Differenz

0

0

0

 

darin enthalten:

 

 

2025

2026

2027

Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen

25.255.100

9.047.100

16.748.500

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

3.692.700

3.746.600

4.423.700

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0

0

0

Zuführung zur allg. Rücklage

10.000

80.800

77.800

Entnahmen aus Rücklagen

2.780.500

110.000

110.000

Entnahmen aus der Stellplatzrücklage

2.770.500

100.000

100.000

Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage

10.000

10.000

10.000

 

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2024 bis 2027 ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich jedoch nur durch Neuverschuldungen erreicht werden konnte. 

 

Das Strategische Ziel „Stärkung der Finanzkraft und Verwaltungseffizienz“ wurde am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlossen. Dieses bezieht sich insbesondere auch auf die Begrenzung der Kreditaufnahmen. Nachdem die notwendigen Investitionen eine Kreditaufnahme zur Finanzierung erfordern ist diese Maßnahme essentiell. Die strategischen Vorgaben des Stadtrates stellen den neuen politischen Rahmen für die nun im Finanz-planungszeitraum eingeplanten Kredite dar.

 

Konkret wurde hinsichtlich der Verschuldung folgendes festgelegt: 
 

  1. Die Höhe der jährlichen Nettoneuverschuldung soll max. 40 % der Investitionen nicht überschreiten. Für den Haushaltsplan 2024 bis 2027 ergibt sich hier eine Summe von ca. 24,25 Mio. EUR in 2024. Im Planjahr 2024 wird diese Vorgabe eingehalten.

 

  1. Die Gesamtverschuldung soll das 1,5-fache des Durchschnittes der Investitionen der vorangegangenen fünf Jahre nicht übersteigen. Für den Haushaltsplan 2024 bis 2027 ergibt sich hier eine Summe von ca. 69,72 Mio. EUR. Am Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 wird diese Vorgabe eingehalten. Bis Ende 2027 könnten noch 1,9 Mio. EUR an Neuverschuldung aufgenommen werden.

  1. Neu aufgenommene Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren getilgt werden. Damit gibt es einen zeitlichen Verantwortungszusammenhang zwischen Schuldenaufnahme und Schuldendienst, sodass nachfolgende Generationen nicht über Gebühr belastet werden.

 

  1. Eine Kreditaufnahme ist haushaltsrechtlich nur für die Finanzierung von Investitionen möglich. Diese sind zu priorisieren.

3. Finanzplanung des Eigenbetriebes Stadt "Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb"

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für die Finanzplanungsjahre 2025 – 2027:

 

 

2025

2026

2027

Ausgaben Vermögensplan

3.701.800

125.000

125.000

Deckungsmittel

3.701.800

125.000

125.000

Eigenmittel

-1.451.250

-1.265.050

-1.203.750

Abschreibungen auf Sachanlagen

676.600

1.594.100

1.615.300

Jahresergebnis

-2.127.850

-2.859.150

-2.819.050

Fremdmittel

5.153.050

1.390.050

1.328.750

Investitionszuschuss der Stadt

3.701.800

125.000

125.000

Zuschuss der Stadt "Verlustausgleich"

1.451.250

1.265.050

1.203.750

4. Finanzplanung des Eigenbetriebes "Kempten Stadttheater"

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für die Finanzplanungsjahre 2025 – 2027:

 

 

2025

2026

2027

Ausgaben Vermögensplan Eigenbetrieb Stadttheater

150.000

150.000

150.000

Deckungsmittel

150.000

150.000

150.000

Eigenmittel

-1.570.000

-1.570.000

-1.570.000

Abschreibungen auf Sachanlagen

281.000

281.000

281.000

Jahresergebnis

-1.851.000

-1.851.000

-1.851.000

Fremdmittel

1.720.000

1.720.000

1.720.000

Investitionszuschuss der Stadt

150.000

150.000

150.000

Zuschuss der Stadt zum Verlustausgleich

1.570.000

1.570.000

1.570.000

 

5. Stellenpläne 2024

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2024 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu) und der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.