Sitzung: 07.12.2023 2023/HFA/122
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Vorlage: 2023/31/462
BESCHLUSS:
I.
Die
Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,
(1)
die
Veranschlagungen des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung
fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen auf Entscheidungen des Haupt- und
Finanzausschusses in seinen Sitzungen vom 28.11.2023 und 04.12.2023 sowie
07.12.2023 beruhen. Den auf den vorgelegten Änderungslisten dargestellten
Anpassungen wird zugestimmt. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die
Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt
zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen. Der Ansatz 2024 i.H.v.
1.380.000 EUR bei Haushaltsstelle 2353.9450 (derzeit „Weiterentwicklung CvL“)
wird mit einem Sperrvermerk „Vorgesehen für die Neuausrichtung der Entwicklung
des Carl-von-Linde Gymnasiums. Erst nach Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses verfügbar“ versehen.
(2)
den
Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten des begutachteten
Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die
Fortschreibungen aufgrund von Entscheidungen des Personalausschusses in seinen
noch bis zur Verabschiedung des Haushalts 2024 stattfindenden Sitzungen bzw.
Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters notwendig
sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen
erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete
jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts nicht
geändert werden.
(3)
im
Haushaltsplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushalts
2024 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen
umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner
Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamthaushaltsvolumens des Verwaltungs-
bzw. Vermögenshaushalts führen.
II.
Die
Verwaltung wird mittels einer einzurichtenden Arbeitsgruppe im Einvernehmen mit
dem Beirat des Stadtrates die notwendigen Schritte zur Reduktion von Kosten und
Kostensteigerungen im Allgemeinen und im Besonderen bei Baumaßnahmen ermitteln
und umsetzen.
der Stadt
Kempten (Allgäu)
1.
Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das
Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten
Stadttheater“
2.
Finanzplanung und Investitionsprogramm der Stadt
Kempten (Allgäu)
3.
Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“
4.
Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten
Stadttheater“
5.
Stellenpläne 2024
1. Haushaltssatzung der Stadt
Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten
Stadttheater“
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Kempten
(Allgäu) für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der Haushaltsplan der
Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben auf je |
247.532.100 EUR |
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je |
60.966.300 EUR |
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt
festgesetzt:
Erfolgsplan
|
|
|
Erträge |
3.113.800 |
|
Aufwendungen |
4.970.800 |
|
Betriebsergebnis |
-1.857.000 |
|
Ausgaben |
8.218.400 |
Deckungsmittel
Eigenmittel
|
|
|
Abschreibungen |
178.300 |
|
Rücklagenentnahme |
0 |
|
Betriebsergebnis |
-1.857.000 |
Fremdmittel
|
|
|
Zuschuss der Stadt
"Verlustausgleich" |
1.678.700 |
|
Investitionszuschuss
der Stadt |
8.218.400 |
|
Fördermittel |
0 |
|
Darlehensaufnahmen |
0 |
(3)
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kempten Stadttheater für das Wirtschaftsjahr 2024
wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
Erträge |
262.200 |
|
Aufwendungen |
2.279.000 |
|
Betriebsergebnis |
-2.016.800 |
Vermögensplan
Ausgaben |
262.000 |
Deckungsmittel
Eigenmittel
Abschreibungen |
281.000 |
|
Rücklagenentnahme |
-- |
|
Betriebsergebnis |
-2.016.800 |
Fremdmittel
Zuschuss
der Stadt "Verlustausgleich" |
1.735.800 |
|
Investitionszuschuss der Stadt |
262.000 |
|
Fördermittel |
-- |
|
Darlehensaufnahmen |
-- |
§ 2
(1)
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Kempten (Allgäu) sind in Höhe von 21.244.700 EUR vorgesehen.
(2)
Kreditaufnahmen für Investitionen des
Eigenbetriebes "Kempten Messe- und Veranstaltungsservice" sind nicht vorgesehen.
(3)
Kreditaufnahmen für Investitionen des
Eigenbetriebes "Kempten Stadttheater" sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 31.554.500 EUR festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Kempten
Messe- und Veranstaltungsbetrieb werden
nicht festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes
Kempten Stadttheater werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
|
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
275 v.H. |
b) für die Grundstücke (B) |
420 v.H. |
2. Gewerbesteuer |
387 v.H. |
§ 5
(1) Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt
Kempten (Allgäu) wird auf 41.255.350 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kempten
Messe- und Veranstaltungsbetrieb" wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
"Kempten Stadttheater" wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt
am 01. Januar 2024 in Kraft.
Kempten (Allgäu), den ...
___________________________
(Unterschrift)
2. Finanzplanung und
Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu)
Der Stadtrat beschließt den
Finanzplan und das diesem zugrundeliegenden Investitionsprogramm der Stadt
Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung
mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2024 – 2027:
Verwaltungshaushalt (jeweils in EUR)
|
2025 |
2026 |
2027 |
|
Einnahmen |
256.115.400 |
260.921.200 |
264.429.900 |
|
Ausgaben |
256.115.400 |
260.921.200 |
264.429.900 |
|
Saldo |
0 |
0 |
0 |
darin enthalten:
|
2025 |
2026 |
2027 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt |
3.692.700 |
3.746.600 |
4.423.700 |
Zuführung zum VMH - Sonderrücklage
Vermächtnis Gebler |
600 |
600 |
600 |
Zuführung zum VMH - Sonderrücklage
Stellplatzrücklage |
96.500 |
0 |
0 |
Zuführung zum VMH - Sonderrücklage
Versicherungen |
1.900 |
1.900 |
1.900 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt – Überschuss
Verwaltungshaushalt |
3.593.700 |
3.744.100 |
4.421.200 |
Zuführung vom Vermögenshaushalt |
0 |
0 |
0 |
Vermögenshaushalt (jeweils in EUR)
|
2025 |
2026 |
2027 |
|
Einnahmen |
60.732.500 |
43.444.600 |
37.179.600 |
|
Ausgaben |
60.732.500 |
43.444.600 |
37.179.600 |
|
Differenz |
0 |
0 |
0 |
darin enthalten:
|
2025 |
2026 |
2027 |
Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen |
25.255.100 |
9.047.100 |
16.748.500 |
Zuführung
vom Verwaltungshaushalt |
3.692.700 |
3.746.600 |
4.423.700 |
Zuführung zum Verwaltungshaushalt |
0 |
0 |
0 |
Zuführung
zur allg. Rücklage |
10.000 |
80.800 |
77.800 |
Entnahmen aus
Rücklagen |
2.780.500 |
110.000 |
110.000 |
Entnahmen
aus der Stellplatzrücklage |
2.770.500 |
100.000 |
100.000 |
Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
Der Stadtrat beschließt die
Finanzplanung der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die
Vermögenshaushalte 2024 bis 2027 ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich
jedoch nur durch Neuverschuldungen erreicht werden konnte.
Das Strategische Ziel
„Stärkung der Finanzkraft und Verwaltungseffizienz“ wurde am 18.11.2021 vom
Stadtrat beschlossen. Dieses bezieht sich insbesondere auch auf die Begrenzung
der Kreditaufnahmen. Nachdem die notwendigen Investitionen eine Kreditaufnahme
zur Finanzierung erfordern ist diese Maßnahme essentiell. Die strategischen
Vorgaben des Stadtrates stellen den neuen politischen Rahmen für die nun im
Finanz-planungszeitraum eingeplanten Kredite dar.
Konkret wurde hinsichtlich
der Verschuldung folgendes festgelegt:
- Die Höhe der jährlichen Nettoneuverschuldung soll max. 40 % der Investitionen nicht überschreiten. Für den Haushaltsplan 2024 bis 2027 ergibt sich hier eine Summe von ca. 24,25 Mio. EUR in 2024. Im Planjahr 2024 wird diese Vorgabe eingehalten.
- Die
Gesamtverschuldung soll das 1,5-fache des Durchschnittes der Investitionen
der vorangegangenen fünf Jahre nicht übersteigen. Für den Haushaltsplan
2024 bis 2027 ergibt sich hier eine Summe von ca. 69,72 Mio. EUR. Am
Ende des Finanzplanungszeitraumes 2027 wird diese Vorgabe eingehalten. Bis
Ende 2027 könnten noch 1,9 Mio. EUR an Neuverschuldung aufgenommen werden.
- Neu aufgenommene Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren getilgt werden. Damit gibt es einen zeitlichen Verantwortungszusammenhang zwischen Schuldenaufnahme und Schuldendienst, sodass nachfolgende Generationen nicht über Gebühr belastet werden.
- Eine Kreditaufnahme ist haushaltsrechtlich nur für die Finanzierung von Investitionen möglich. Diese sind zu priorisieren.
3. Finanzplanung des Eigenbetriebes Stadt "Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb"
Der Stadtrat beschließt den
Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für
die Finanzplanungsjahre 2025 – 2027:
|
2025 |
2026 |
2027 |
Ausgaben Vermögensplan |
3.701.800 |
125.000 |
125.000 |
Deckungsmittel |
3.701.800 |
125.000 |
125.000 |
Eigenmittel |
-1.451.250 |
-1.265.050 |
-1.203.750 |
Abschreibungen
auf Sachanlagen |
676.600 |
1.594.100 |
1.615.300 |
Jahresergebnis |
-2.127.850 |
-2.859.150 |
-2.819.050 |
Fremdmittel |
5.153.050 |
1.390.050 |
1.328.750 |
Investitionszuschuss der Stadt |
3.701.800 |
125.000 |
125.000 |
Zuschuss
der Stadt "Verlustausgleich" |
1.451.250 |
1.265.050 |
1.203.750 |
4. Finanzplanung des
Eigenbetriebes "Kempten Stadttheater"
Der Stadtrat beschließt den
Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für die
Finanzplanungsjahre 2025 – 2027:
|
2025 |
2026 |
2027 |
|
Ausgaben Vermögensplan Eigenbetrieb Stadttheater |
150.000 |
150.000 |
150.000 |
|
Deckungsmittel |
150.000 |
150.000 |
150.000 |
|
Eigenmittel |
-1.570.000 |
-1.570.000 |
-1.570.000 |
|
Abschreibungen
auf Sachanlagen |
281.000 |
281.000 |
281.000 |
|
Jahresergebnis |
-1.851.000 |
-1.851.000 |
-1.851.000 |
|
Fremdmittel |
1.720.000 |
1.720.000 |
1.720.000 |
|
Investitionszuschuss der Stadt |
150.000 |
150.000 |
150.000 |
|
Zuschuss
der Stadt zum Verlustausgleich |
1.570.000 |
1.570.000 |
1.570.000 |
Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2024 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu) und der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.