Sitzung: 21.12.2023 2023/SR/115
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 7, Anwesend: 44
Vorlage: 2023/61/370
Beschluss:
Der vorgeschlagenen
Abwägung der Stellungnahmen und Einwände wird zugestimmt. Entsprechend der
fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des
Bebauungsplanentwurfs.
Die 1. Änderung des
Bebauungsplans „Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Systemgastronomie“ im Bereich zwischen Ulmer Straße, Schumacherring und
Ostbahnhofstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 14.12.2023 mit den
textlichen Festsetzungen sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom
14.12.2023, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden der
Satzung beigefügt.
Anlagen:
- Bebauungsplanzeichnung der 1. Änderung des
Bebauungsplans „Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Systemgastronomie“ Nr. 534-1 in der Fassung vom 14.12.2023
- Textteil der 1. Änderung des Bebauungsplans
„Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Systemgastronomie“ Nr. 534-1
in der Fassung vom 14.12.2023
- Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplans
„Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Systemgastronomie“ Nr. 534-1
in der Fassung vom 14.12.2023
- Untere Immissionsschutzbehörde,
Stellungnahme vom 13.07.2023
- Vorhaben- und Erschließungsplan, Renn
Architekten vom 14.12.2023
- Präsentation