Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 7, Anwesend: 44

Beschluss:

 

Der vorgeschlagenen Abwägung der Stellungnahmen und Einwände wird zugestimmt. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Systemgastronomie“ im Bereich zwischen Ulmer Straße, Schumacherring und Ostbahnhofstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 14.12.2023 mit den textlichen Festsetzungen sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 14.12.2023, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden der Satzung beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

- Bebauungsplanzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Systemgastronomie“ Nr. 534-1 in der Fassung vom 14.12.2023

- Textteil der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Systemgastronomie“ Nr. 534-1 in der Fassung vom 14.12.2023

- Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ulmer Straße“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Systemgastronomie“ Nr. 534-1 in der Fassung vom 14.12.2023

- Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 13.07.2023

- Vorhaben- und Erschließungsplan, Renn Architekten vom 14.12.2023

- Präsentation