Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der
vorgeschlagenen Abwägung der Stellungnahmen und Einwände wird zugestimmt. Die
Planinhalte werden entsprechend angepasst.
Der Entwurf
des Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Haslacher Berg für das Gebiet südlich
der Fachhochschule, östlich der Immenstädter Straße und westlich der
Bahnhofsstraße vom 23.11.2023 wird gebilligt und gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB wird die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Büros OPLA vom 23.11.2023
mit den textlichen Festsetzungen beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden
den Planunterlagen beigefügt.
Anlagen:
- Planzeichnung des Aufhebungsverfahrens
Nummer 272 zum Bebauungsplan 273
Haslacher Berg „für das Gebiet südlich der Fachhochschule, östlich
der Immenstädter Straße und westlich der Bahnhofsstraße“ in der Fassung
vom 23.11.2023
- Textteil des Aufhebungsverfahrens Nummer
272 zum Bebauungsplan 273 Haslacher Berg „für das Gebiet südlich der
Fachhochschule, östlich der Immenstädter Straße und westlich der Bahnhofsstraße“
in der Fassung vom 23.11.2023
- Begründung des Aufhebungsverfahrens
Nummer 272 zum Bebauungsplan 273 Haslacher Berg „für das Gebiet südlich
der Fachhochschule, östlich der Immenstädter Straße und westlich der
Bahnhofsstraße“ in der Fassung vom 23.11.2023
- Präsentation