Sitzung: 30.11.2023 2023/SR/114
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Anwesend: 40
Vorlage: 2023/60/738
BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterte Doppelstadt“ gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Maßgabe, dass das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Frist zur Durchführung der Sanierung beträgt 15 Jahre (§ 142 Abs. 3 BauGB). Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts (§§ 152 bis 156 a BauGB) wird ausgeschlossen. Die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 BauGB für den Teilbereich der Serro-Häuser finden Anwendung.
Anlagen:
Änderungssatzung vom 20.09.2023
Plan vom 20.09.2023