Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Anwesend: 39

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Kempten (Allgäu) inkl. ihrer Eigenbetriebe sowie die Protestantische Spitalstiftung Kempten (Allgäu) und die Katholische Waisenhaus-Stiftung Kempten (Allgäu) betrauen die Regierung von Schwaben als externen Dritten mit den Aufgaben der internen Meldestelle gem. Hinweisgeberschutzgesetz (Art. 56 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 97 Satz 3 GO, § 14 Abs. 1 Satz 1 HinSchG).