Sitzung: 19.10.2023 2023/PBA/122
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2023/60/737
GUTACHTEN:
Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterte Doppelstadt“ gemäß §
142 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Maßgabe, dass das Sanierungsverfahren im
vereinfachten Verfahren nach
§ 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Frist zur Durchführung der Sanierung
beträgt 15 Jahre (§ 142 Abs. 3 BauGB). Die Anwendung der besonderen
sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts (§§ 152 bis 156 a
BauGB) wird ausgeschlossen. Die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 BauGB
für den Teilbereich der Serro-Häuser finden Anwendung. Weitere
Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 BauGB sind zur Erfüllung der
Sanierungsziele nicht notwendig und werden ausgeschlossen.