Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

GUTACHTEN:

 

Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterte Doppelstadt“ gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Maßgabe, dass das Sanierungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach
§ 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Frist zur Durchführung der Sanierung beträgt 15 Jahre (§ 142 Abs. 3 BauGB). Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts (§§ 152 bis 156 a BauGB) wird ausgeschlossen. Die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 BauGB für den Teilbereich der Serro-Häuser finden Anwendung. Weitere Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 BauGB sind zur Erfüllung der Sanierungsziele nicht notwendig und werden ausgeschlossen.