Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 11

Beschlussvorschlag:

 

Der Liegenschaftsausschuss beschließt, für die aktuelle und weitere Vergabe des Neubaugebiets Halde:

 

1.       Die Teilnahme am Losverfahren soll bereits ab 30 Punkten gemäß Punktekatalog möglich sein.

 

2.       Baugrundstücke, deren Vergabe im Losverfahren erfolgt, die jedoch nicht an alle Losteilnehmer vergeben werden können, sollen anschließend an Bewerber mit weniger als 30 Punkten entsprechend des Punktekatalogs zum Kauf angeboten werden. Hierbei sind die Grundstücke nach Platzziffer der Bewerber der Reihe nach anzubieten.

 

3.       Sollten im jeweiligen Vergabeabschnitt Baugrundstücke nicht an Teilnehmer des Bewerbungsverfahren vergeben werden können, soll für die verbleibenden Grundstücke eine Freie Vergabe erfolgen. Voraussetzung zum Erwerb eines dieser Baugrundstücke ist mindestens die Errichtung eines Effizienzhauses 40 gemäß KfW.

 

4.       In der Freien Vergabe sollen die verbleibenden Baugrundstücke zuerst über die Webseite der Stadt Kempten vermarktet werden. Hierzu wird eine Informations-E-Mail über Beginn und Ablauf des Verfahrens an alle vorgemerkten Bauinteressenten versandt. Mit einer Frist von 3 Wochen, beginnend ab Versand der Informations-E-Mail, können die vorgemerkten sowie weitere Bauinteressenten ihr Kaufinteresse äußern. Sollte es nach Ablauf der 3-wöchigen Frist mehrere Kaufinteressenten für ein Baugrundstück geben, wird die Freie Vergabe des jeweiligen Baugrundstücks unter notarieller Aufsicht ausgelost.

 

5.       Sollten sich nach Ablauf der 3-wöchigen Frist keine Kaufinteressenten finden, werden die verbleibenden Baugrundstücke des jeweiligen Vergabeabschnitts zusätzlich über öffentliche Vermarktungsplattformen zum Verkauf angeboten. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Privatpersonen zur Bebauung eines Einfamilienhauses gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans.