Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Beiträge und Gebühren in den Anhängen der §§ 6, 7 zur KitaGebS gelten ab dem 01.09.2023 in den kommunalen Kindertageseinrichtungen wie aufgeführt.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende Anpassung wie vorgetragen.