Sitzung: 26.06.2023 2023/JHA/040
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2023/54/343
Beschluss:
Die Beiträge und Gebühren in den Anhängen der §§ 6, 7 zur KitaGebS gelten ab dem 01.09.2023 in den kommunalen Kindertageseinrichtungen wie aufgeführt.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende Anpassung wie vorgetragen.