Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für soziale Fragen beschließt die ermittelten Angemessenheitsgrenzen für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und 35 SGB XII ab 01.04.2023:

 

Personen

Wohnungsgröße max. in qm

Bruttokaltmiete ab 01.04.2023

1

50

495 EUR

2

65

596 EUR

3

75

661 EUR

4

90

783 EUR

5

105

983 EUR

Je weitere Person

zusätzlich 15

141 EUR

 

 

Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter obliegt der Verwaltung.