Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Einleitungsbeschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes „Heiligkreuz Nord mit Rechtskraft vom 30.10.1964, einschließlich der 1. Änderung mit Rechtskraft vom 19.06.1965, 2. Änderung mit Rechtskraft vom 19.08.1967, 3. Änderung mit Rechtskraft vom 29.03.1969, 4. Änderung mit Rechtskraft vom 12.12.1975, 5. Änderung mit Rechtskraft vom 23.03.1984 sowie 6. Änderung mit Rechtskraft vom 03.07.1981 wird mit dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 09.02.2023 eingetragenen Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Das Stadtplanungsamt wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.