Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

Gutachten:

 

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats haben im Vorfeld der Sitzung den Auslobungstext intensiv studiert.

Nach einer durch Herrn OB Kiechle, Herrn Koemstedt und Herrn Eggert geführten Ortsbegehung mit Ausführungen zur geschichtlichen Bedeutung des Wettbewerbsgeländes, der anschließenden eingehenden Diskussion im Rathaus und nach der Vorstellung der Auslobung durch Herrn Wittmann (Sparkasse Allgäu) und Herrn Mayer-Elgner (DAL Real Estate Management GmbH) gibt der Gestaltungsbeirat folgende Empfehlungen, die in die Wettbewerbsauslobung einfließen sollen.

 

Teil A

A.1         Seite 4 der Auslobung

Der letzte Satz (Hinweis auf 10.000 qm GF) sollte gestrichen werden. Diese Zahl erscheint nicht erreichbar. (Schlusssatz B.3 auf Seite 29 stellt die Ziele der Ausloberin ausreichend klar).

 

A.5         Seite 5

Der Hinweis auf Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sollte ergänzt werden.

Ein zweiphasiger Wettbewerb wird begrüßt. Es sollte aber eine Festsetzung geben, dass mindestens 10 Büros ihren Entwurf in der zweiten Phase weiterbearbeiten können und hierfür ein Bearbeitungshonorar erhalten (Vorschlag hierzu s.u.).

 

A.7         Seite 7

Es wird bedauert, dass die Bewerbungskriterien für junge Büros faktisch wohl nicht nachweisbar waren und somit wohl weniger „junge“ Entwurfsgedanken angeboten werden können.

 

A.8         Seite 10

Es fehlt die Benennung „ständig anwesender stellvertretender Sach- und Fachpreisrichter“. Nur mit diesen ist ein reibungsloser Juryablauf gewährleistet!

Nachdem in der Jury kein Landschaftsarchitekt stimmberechtigtes Mitglied ist, sollte der (bisherige) Berater LA Grieger als ständig anwesender Fachpreisrichter benannt werden. Somit könnte der Landschaftsarchitektur etwas mehr Gewicht verliehen werden.

Redaktionell: bei Thomas Glogger …stellvertretender Vorsitzender…

 

A.9         Seite 11

Bei der Vorprüfung sollte großer Wert auf die Prüfung des Brandschutzes und der Organisation der Anlieferung des großflächigen Einzelhandels im EG gelegt werden. Entsprechende Prinzipskizzen sollten bereits bei den Leistungen (schon in Phase 1) gefordert werden.

 

A.10       Seite 13

Neben den denkmalgeschützten Gebäuden sollte der Bestandsbau Königstraße komplett den Unterlagen beigefügt sein. Eine Erhaltung dieses Bestandsgebäudes erscheint dem GBR aus vielfältigen (nachhaltigen aber auch wirtschaftlichen!) Gründen sehr sinnvoll. Die Teilnehmer sollten durch die Unterlagen - aber auch durch die Aufgabenstellung insgesamt - angeregt werden, den Erhalt des Bestands zu prüfen und möglichst umzusetzen.

 

A.11       Seite 14 ff

                Die Leistungen der Phase 1 sollten um o.g. Prinzipskizzen ergänzt werden.

In Phase 2 sollten bei den Schnitten das natürliche und das geplante Gelände dargestellt werden.

In Phase 2 sollten bei den Erläuterungen die Themen

-          Einbindung in die Umgebung und

-          Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand

 

einen eigenen Spiegelstrich erhalten.

Die Nachhaltigkeitskriterien sollten verstärkt abgefragt werden.

In Phase 2 sollten der Nachweis fotorealistischer Perspektiven durch „einfache perspektivische Skizzen“ ersetzt werden.

Grundsätzlich sollten grafische Darstellungen gefordert werden, die zwischen Bestand und Neubau unterscheiden.

 

A.12.2   Seite 20

Bei den Beurteilungskriterien sollte auf die freiraumplanerische Qualität – vor allem in Bezug auf den angrenzenden Stadtpark - hingewiesen werden.

 

A.13.1   Seite 21

                Nach dem Kolloquium am 28.02. sind keine Rückfragen mehr zu ermöglichen.

Das Kolloquium soll als Pflichtkolloquium durchgeführt werden. Davor sollen die Teilnehmer die Möglichkeit einer Führung über das Gelände und – wenn möglich -  ins Innere der denkmalgeschützten Gebäude, aber auch des Bestandsgebäudes Königstraße erhalten. Für den Mehraufwand des Pflichtkolloquiums sollte ein „Unkostenbeitrag“ gewährt werden (Vorschlag s.u.).

Diese Führung sollte durch die Stadt Kempten vorgenommen werden (kein Mitglied des Preisgerichts!).

Die Preisrichter sollten spätestens vor dem Kolloquium ebenfalls die Möglichkeit erhalten können, das Gelände umfassend kennenzulernen!

 

A.17       Seite 22

                Die Preise sollten anders verteilt werden. Unverbindlicher Vorschlag hierzu:

a)       Die Preissumme wird insgesamt um einen Betrag ergänzt, der den Mehraufwand für das Pflichtkolloquium abbildet (Beispiel: 25 Teilnehmer á 1.000 Euro), zu verteilende Summe also 119.000 + 25.000 = 144.000 Euro

 

b)      Davon werden den Teilnehmern der 2. Phase jeweils 5.000 Euro als Bearbeitungshonorar bezahlt (also 10 x 5.000 = 50.000 Euro)

 

c)       Die Restsumme von 94.000 Euro wird auf 3 Preise und 2 Ankäufe verteilt (und kann selbstverständlich vom Preisgericht einstimmig anders verteilt werden)

 

A.18       Seite 23

Das Protokoll der 1. Preisgerichtssitzung wird unter Wahrung der Anonymität versandt. Den Teilnehmern der 2. Phase wird dabei die Kurzbewertung ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt.

 

Teil B

B.4.2      Seite34

Das Wettbewerbsgrundstück wird um das städtische Flurstück Nr. 629 erweitert. Die Grafik und alle Zeichnungen zum Wettbewerbsumgriff sind entsprechend zu ändern. Für dieses Grundstück sollten alle vorhandenen Grunddienstbarkeiten etc. beigelegt werden.

Durch die Einbeziehung dieses Grundstücks ist sowohl die freiraumplanerische Einbindung (Richtung Stadtpark) als auch die potentielle Anfahrbarkeit des Grundstücks besser planbar. Hierauf sollte an den entsprechenden Stellen der Auslobung hingewiesen werden.

 

B.4.3.1   Seite 36

Im Planungsrecht ist darauf hinzuweisen, dass die straßenbegleitenden Kanten aller Bestandsgebäude als faktische Baulinie aufzufassen sind. Dies hat Auswirkungen speziell bei einer eventuellen Neubebauung an der Königsstraße, da dort kein Gehweg zur Erschließung vorhanden ist.

 

B.4.4.1   Seite 42 und

B.4.4.3.  Seite 46

Bei der Beschreibung der denkmalgeschützten Häuser Promenadestraße 5 und 9 sind die Zitate aus dem Gutachten von KBBM nicht schlüssig und sollten auf Plausibilität kontrolliert werden.

 

B.4.5.1   Seite 51

Die Aussagen zur Zukunft der ZUM könnten bei den Wettbewerbsteilnehmern mehr Fragen aufwerfen als Antworten liefern. Das erwartete Ergebnis der Untersuchung und seine Auswirkung auf das Wettbewerbsgebiet scheint – inhaltlich und politisch - schwer einschätzbar zu sein. Dieser Abschnitt sollte besser entfallen.

 

B.4.5.4   Seite 53

Die Lasten und Rechte im Inneren des WB-Grundstücks und damit verbundene Abhängigkeiten sollten klarer dargestellt werden.

 

B.5.1      Seite 54 ff

Der Supermarkt im EG erscheint in Hinblick auf seine Anlieferung im WB-Gebiet (Verkehrsführung, Lärmbeeinträchtigung) sehr problematisch. Er sollte und müsste zeitgerechter gedacht werden. Entsprechende Hinweise von CIMA auf hochwertigen kleinteiligen Einzelhandel sollten verstärkt werden.

Seite 56

Die Grafik sollte ersatzlos entfallen. Sie stellt eine „Lösung“ dar, die in ihrer Umsetzung u.a. vielen denkmalpflegerischen Zielsetzungen (Beispiel: Barrierefreiheit in unterschiedlichen aneinandergereihten denkmalgeschützten Einzelbauten) widerspricht und somit problematisch sein könnte.

 

B.7.6      Seite 60

Der Hinweis auf die Anlieferung über die Horchlerstraße über eine 1,2 m über Niveau liegende Öffnung sollte entfallen.

 

B.8         Seite 63

Die notwendigen Schächte für die Gebäudetechnik sollten noch nicht dargestellt werden müssen.

 

B.9         Seite 63

Es kann darauf hingewiesen werden, dass notwendige Kinderspielflächen seitens der Stadt im angrenzenden Stadtpark nachgewiesen werden können.

Der Ausschluss (aufgrund eventuell zu erwartender Klagen) von nutzbaren Dachterrassen (Aufenthalt und/oder Solarnutzung und/oder Retentionsflächen) entlang der Königstraße wird nicht mehr zwingend gefordert. Im Gegenteil: Chancen die diese Dachflächen bieten sollen aufgezeigt werden.

 

Zusammenfassung:

Der Gestaltungsbeirat schätzt die bisherige Entwicklung der Auslobung sehr. Neben den gut dargestellten denkmalpflegerischen Belangen sollte aber noch intensiver eingegangen werden auf die Punkte

a)       Wertschätzung der Architektenleistungen durch Erhöhung und alternative Verteilung der Wettbewerbssumme

 

b)      Wertschätzung der landschaftsplanerischen Belange (in der Juryzusammensetzung und bei den Beurteilungskriterien)

 

c)       Stärkere Berücksichtigung des möglichen Erhalts des Bestandsbaus an der Königstraße

 

d)      Berücksichtigung der Probleme des gewünschten Supermarkts (Anlieferung, Außendarstellung, Fassade etc.) im Quartier

 

e)      Das Grundmodell für die Einsatzmodelle sollte einen adäquaten Stadtbereich darstellen, um eine umfassende Bearbeitung durch die Teilnehmer und eine gute Beurteilbarkeit durch die Jury zu gewährleisten.

 

Der Gestaltungsbeirat wünscht der Ausloberin und der Stadt Kempten viel Erfolg bei der Durchführung des Wettbewerbs und äußert bereits jetzt den Wunsch, dass eine GBR-Sitzung terminlich so gelegt werden kann, dass die Wettbewerbsausstellung besichtigt werden kann.