Sitzung: 30.01.2023 2023/GB/046
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Vorlage: 2023/61/229
Gutachten:
Die Mitglieder
des Gestaltungsbeirats haben im Vorfeld der Sitzung den Auslobungstext intensiv
studiert.
Nach einer durch Herrn OB Kiechle,
Herrn Koemstedt und Herrn Eggert geführten Ortsbegehung mit Ausführungen zur
geschichtlichen Bedeutung des Wettbewerbsgeländes, der anschließenden
eingehenden Diskussion im Rathaus und nach der Vorstellung der Auslobung durch
Herrn Wittmann (Sparkasse Allgäu) und Herrn Mayer-Elgner (DAL Real Estate
Management GmbH) gibt der Gestaltungsbeirat folgende Empfehlungen, die in die
Wettbewerbsauslobung einfließen sollen.
Teil A
A.1 Seite
4 der Auslobung
Der letzte Satz (Hinweis
auf 10.000 qm GF) sollte gestrichen werden. Diese Zahl erscheint nicht
erreichbar. (Schlusssatz B.3 auf Seite 29 stellt die Ziele der Ausloberin
ausreichend klar).
A.5 Seite
5
Der Hinweis auf
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sollte ergänzt werden.
Ein zweiphasiger
Wettbewerb wird begrüßt. Es sollte aber eine Festsetzung geben, dass mindestens
10 Büros ihren Entwurf in der zweiten Phase weiterbearbeiten können und hierfür
ein Bearbeitungshonorar erhalten (Vorschlag hierzu s.u.).
A.7 Seite
7
Es wird bedauert, dass
die Bewerbungskriterien für junge Büros faktisch wohl nicht nachweisbar waren
und somit wohl weniger „junge“ Entwurfsgedanken angeboten werden können.
A.8 Seite
10
Es fehlt die Benennung „ständig anwesender stellvertretender
Sach- und Fachpreisrichter“. Nur mit diesen ist ein reibungsloser Juryablauf
gewährleistet!
Nachdem in der Jury kein
Landschaftsarchitekt stimmberechtigtes Mitglied ist, sollte der (bisherige)
Berater LA Grieger als ständig anwesender Fachpreisrichter benannt werden.
Somit könnte der Landschaftsarchitektur etwas mehr Gewicht verliehen werden.
Redaktionell: bei Thomas Glogger …stellvertretender Vorsitzender…
A.9 Seite
11
Bei der Vorprüfung
sollte großer Wert auf die Prüfung des Brandschutzes und der Organisation der
Anlieferung des großflächigen Einzelhandels im EG gelegt werden. Entsprechende
Prinzipskizzen sollten bereits bei den Leistungen (schon in Phase 1) gefordert
werden.
A.10 Seite
13
Neben den
denkmalgeschützten Gebäuden sollte der Bestandsbau Königstraße komplett den
Unterlagen beigefügt sein. Eine Erhaltung dieses Bestandsgebäudes erscheint dem
GBR aus vielfältigen (nachhaltigen aber auch wirtschaftlichen!) Gründen sehr
sinnvoll. Die Teilnehmer sollten durch die Unterlagen - aber auch durch die
Aufgabenstellung insgesamt - angeregt werden, den Erhalt des Bestands zu prüfen
und möglichst umzusetzen.
A.11 Seite
14 ff
Die
Leistungen der Phase 1 sollten um o.g. Prinzipskizzen ergänzt werden.
In Phase 2 sollten bei
den Schnitten das natürliche und das geplante Gelände dargestellt werden.
In Phase 2 sollten bei
den Erläuterungen die Themen
-
Einbindung
in die Umgebung und
-
Umgang
mit dem denkmalgeschützten Bestand
einen eigenen
Spiegelstrich erhalten.
Die
Nachhaltigkeitskriterien sollten verstärkt abgefragt werden.
In Phase 2 sollten der
Nachweis fotorealistischer Perspektiven durch „einfache perspektivische
Skizzen“ ersetzt werden.
Grundsätzlich sollten
grafische Darstellungen gefordert werden, die zwischen Bestand und Neubau
unterscheiden.
A.12.2 Seite
20
Bei den
Beurteilungskriterien sollte auf die freiraumplanerische Qualität – vor allem
in Bezug auf den angrenzenden Stadtpark - hingewiesen werden.
A.13.1 Seite
21
Nach
dem Kolloquium am 28.02. sind keine Rückfragen mehr zu ermöglichen.
Das Kolloquium soll als
Pflichtkolloquium durchgeführt werden. Davor sollen die Teilnehmer die
Möglichkeit einer Führung über das Gelände und – wenn möglich - ins Innere der denkmalgeschützten Gebäude,
aber auch des Bestandsgebäudes Königstraße erhalten. Für den Mehraufwand des
Pflichtkolloquiums sollte ein „Unkostenbeitrag“ gewährt werden (Vorschlag s.u.).
Diese Führung sollte
durch die Stadt Kempten vorgenommen werden (kein Mitglied des Preisgerichts!).
Die Preisrichter sollten
spätestens vor dem Kolloquium ebenfalls die Möglichkeit erhalten können, das
Gelände umfassend kennenzulernen!
A.17 Seite
22
Die
Preise sollten anders verteilt werden. Unverbindlicher Vorschlag hierzu:
a) Die Preissumme wird insgesamt um einen
Betrag ergänzt, der den Mehraufwand für das Pflichtkolloquium abbildet
(Beispiel: 25 Teilnehmer á 1.000 Euro), zu verteilende Summe also 119.000 +
25.000 = 144.000 Euro
b) Davon werden den Teilnehmern der 2.
Phase jeweils 5.000 Euro als Bearbeitungshonorar bezahlt (also 10 x 5.000 =
50.000 Euro)
c) Die Restsumme von 94.000 Euro wird auf 3
Preise und 2 Ankäufe verteilt (und kann selbstverständlich vom Preisgericht
einstimmig anders verteilt werden)
A.18 Seite
23
Das Protokoll der 1.
Preisgerichtssitzung wird unter Wahrung der Anonymität versandt. Den
Teilnehmern der 2. Phase wird dabei die Kurzbewertung ihrer Arbeit zur
Verfügung gestellt.
Teil B
B.4.2 Seite34
Das Wettbewerbsgrundstück
wird um das städtische Flurstück Nr. 629 erweitert. Die Grafik und alle
Zeichnungen zum Wettbewerbsumgriff sind entsprechend zu ändern. Für dieses
Grundstück sollten alle vorhandenen Grunddienstbarkeiten etc. beigelegt werden.
Durch die Einbeziehung
dieses Grundstücks ist sowohl die freiraumplanerische Einbindung (Richtung
Stadtpark) als auch die potentielle Anfahrbarkeit des Grundstücks besser
planbar. Hierauf sollte an den
entsprechenden Stellen der Auslobung hingewiesen werden.
B.4.3.1 Seite 36
Im Planungsrecht ist
darauf hinzuweisen, dass die straßenbegleitenden Kanten aller Bestandsgebäude
als faktische Baulinie aufzufassen sind. Dies hat Auswirkungen speziell bei
einer eventuellen Neubebauung an der Königsstraße, da dort kein Gehweg zur
Erschließung vorhanden ist.
B.4.4.1 Seite 42 und
B.4.4.3. Seite 46
Bei der Beschreibung der
denkmalgeschützten Häuser Promenadestraße 5 und 9 sind die Zitate aus dem
Gutachten von KBBM nicht schlüssig und sollten auf Plausibilität kontrolliert
werden.
B.4.5.1 Seite 51
Die Aussagen zur Zukunft
der ZUM könnten bei den Wettbewerbsteilnehmern mehr Fragen aufwerfen als
Antworten liefern. Das erwartete Ergebnis der Untersuchung und seine Auswirkung
auf das Wettbewerbsgebiet scheint – inhaltlich und politisch - schwer
einschätzbar zu sein. Dieser Abschnitt sollte besser entfallen.
B.4.5.4 Seite 53
Die Lasten und Rechte im
Inneren des WB-Grundstücks und damit verbundene Abhängigkeiten sollten klarer
dargestellt werden.
B.5.1 Seite
54 ff
Der Supermarkt im EG
erscheint in Hinblick auf seine Anlieferung im WB-Gebiet (Verkehrsführung,
Lärmbeeinträchtigung) sehr problematisch. Er sollte und müsste zeitgerechter
gedacht werden. Entsprechende Hinweise von CIMA auf hochwertigen kleinteiligen
Einzelhandel sollten verstärkt werden.
Seite 56
Die Grafik sollte
ersatzlos entfallen. Sie stellt eine „Lösung“ dar, die in ihrer Umsetzung u.a.
vielen denkmalpflegerischen Zielsetzungen (Beispiel: Barrierefreiheit in
unterschiedlichen aneinandergereihten denkmalgeschützten Einzelbauten)
widerspricht und somit problematisch sein könnte.
B.7.6 Seite
60
Der Hinweis auf die
Anlieferung über die Horchlerstraße über eine 1,2 m über Niveau liegende
Öffnung sollte entfallen.
B.8 Seite
63
Die notwendigen Schächte
für die Gebäudetechnik sollten noch nicht dargestellt werden müssen.
B.9 Seite
63
Es kann darauf
hingewiesen werden, dass notwendige Kinderspielflächen seitens der Stadt im
angrenzenden Stadtpark nachgewiesen werden können.
Der Ausschluss (aufgrund
eventuell zu erwartender Klagen) von nutzbaren Dachterrassen (Aufenthalt
und/oder Solarnutzung und/oder Retentionsflächen) entlang der Königstraße wird
nicht mehr zwingend gefordert. Im Gegenteil: Chancen die diese Dachflächen
bieten sollen aufgezeigt werden.
Zusammenfassung:
Der Gestaltungsbeirat schätzt die
bisherige Entwicklung der Auslobung sehr. Neben den gut dargestellten
denkmalpflegerischen Belangen sollte aber noch intensiver eingegangen werden
auf die Punkte
a) Wertschätzung der Architektenleistungen
durch Erhöhung und alternative Verteilung der Wettbewerbssumme
b) Wertschätzung der
landschaftsplanerischen Belange (in der Juryzusammensetzung und bei den
Beurteilungskriterien)
c) Stärkere Berücksichtigung des möglichen
Erhalts des Bestandsbaus an der Königstraße
d) Berücksichtigung der Probleme des
gewünschten Supermarkts (Anlieferung, Außendarstellung, Fassade etc.) im
Quartier
e) Das Grundmodell für die Einsatzmodelle
sollte einen adäquaten Stadtbereich darstellen, um eine umfassende Bearbeitung
durch die Teilnehmer und eine gute Beurteilbarkeit durch die Jury zu
gewährleisten.
Der Gestaltungsbeirat wünscht der Ausloberin und der Stadt Kempten viel Erfolg bei der Durchführung des Wettbewerbs und äußert bereits jetzt den Wunsch, dass eine GBR-Sitzung terminlich so gelegt werden kann, dass die Wettbewerbsausstellung besichtigt werden kann.