Sitzung: 30.11.2022 2022/HFA/111
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/31/399
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Option zur weiteren Fortgeltung des bisherigen Umsatzsteuerrechts in Anspruch zu nehmen ist.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der hierzu notwendigen Schritte und Maßnahmen beauftragt und ermächtigt, entsprechende Vollzugsentscheidungen zu treffen. Soweit bereits städtische Rechtsnormen zur Umstellung auf eine künftige Umsatzsteuerpflicht beschlossen wurden, soll deren Vollzug insoweit ausgesetzt werden.