Sitzung: 30.11.2022 2022/HFA/111
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/31/397
Beschluss:
Ermächtigungen der
Verwaltung
Die
Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,
(1)
die Veranschlagungen des begutachteten Beschlussvorschlages
der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen auf Entscheidungen
des Haupt- und Finanzausschusses in seinen Sitzungen vom 28.11.2022 und
30.11.2022 beruhen. Den auf den vorgelegten Änderungslisten dargestellten
Anpassungen wird zugestimmt. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die
Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und
Vermögenshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen. Die
Änderungen, die sich aufgrund der möglichen Inanspruchnahme der Option zur
Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechtes ergeben sind ebenfalls in den
Haushaltsentwurf einzuarbeiten.
(2)
den Stellenplan für die Beamten und die tariflich
Beschäftigten des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung
fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen aufgrund von Entscheidungen des
Personalausschusses in seinen noch bis zur Verabschiedung des Haushalts 2023
stattfindenden Sitzungen bzw. Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters notwendig sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen
von Veranschlagungen erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf
das begutachtete jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw.
Vermögenshaushalts nicht geändert werden.
(3)
im Haushaltsplan und im Stellenplan spätestens bis zur
Rechtskraft des Haushalts 2023 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit
Ansatzverschiebungen umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks
sowie zu keiner Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamthaushaltsvolumens
des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts führen.
H
a u s h a l t 2023
der
Stadt Kempten (Allgäu)
1. Haushaltssatzung
der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan der
Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“
2. Finanzplanung
und Investitionsprogramm 2022 - 2026 der Stadt
3. Finanzplanung
des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“
4. Finanzplanung
des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“
5. Stellenpläne
2023
1.
Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu)
für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den
Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“
und „Kempten Stadttheater“
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung
samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2023 mit folgender Fassung:
§ 1
(1) Der Haushaltsplan der
Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je |
240.697.400 |
EUR |
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je |
59.116.800 |
EUR |
(2)
Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“
für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
Erträge
|
3.171.000 |
EUR |
Aufwendungen |
5.088.100 |
EUR |
Betriebsergebnis
(Verlust) |
1.917.100 |
EUR |
Vermögensplan
Ausgaben |
6.275.200 |
EUR |
Deckungsmittel |
|
|
Eigenmittel |
|
|
Abschreibungen
auf Sachanlagen |
713.600 |
EUR |
Rücklagenentnahme |
105.000 |
EUR |
abzüglich
Jahresverlust |
1.917.100 |
EUR |
Fremdmittel |
|
|
Zuschuss
der Stadt „Verlustausgleich“ |
1.203.500 |
EUR |
Investitionszuschuss
der Stadt |
6.170.200 |
EUR |
Fördermittel |
0 |
EUR |
Darlehensaufnahmen |
0 |
EUR |
(3)
Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für das
Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
Erträge
|
262.200 |
EUR |
Aufwendungen |
2.147.008 |
EUR |
Betriebsergebnis
(Verlust) |
1.884.808 |
EUR |
Vermögensplan
Ausgaben |
117.000 |
EUR |
Deckungsmittel |
|
|
Eigenmittel |
|
|
Abschreibungen
auf Sachanlagen |
281.000 |
EUR |
Rücklagenentnahme |
0 |
EUR |
abzüglich
Jahresverlust |
1.884.808 |
EUR |
Fremdmittel |
|
|
Zuschuss
der Stadt „Verlustausgleich“ |
1.603.808 |
EUR |
Investitionszuschuss
der Stadt |
117.000 |
EUR |
Fördermittel |
0 |
EUR |
Darlehensaufnahmen |
0 |
EUR |
§ 2
(1)
Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
der Stadt Kempten (Allgäu) werden
nicht festgesetzt.
(2)
Kreditaufnahmen
für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“ werden
nicht festgesetzt.
(3)
Kreditaufnahmen
für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“
werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf
26.400.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten
Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
(4)
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadttheater“ werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
|
|
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
275 v. H. |
|
|
1.2
für Grundstücke (B) |
420 v. H. |
|
|
|
|
2. Gewerbesteuer |
|
|
|
nach dem Gewerbeertrag |
387 v. H. |
§ 5
(1) Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten
(Allgäu) wird auf 35.000.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 500.000
EUR festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
2.
Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022 –
2026 der Stadt
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und
das diesem zugrundeliegenden Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in
der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden
Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2026:
(Werte
in TSD. EUR) |
2024 |
2025 |
2026 |
Verwaltungshaushalt |
|
|
|
Einnahmen
1) |
241.991 |
244.544 |
247.671 |
Ausgaben
2) |
241.991 |
244.544 |
247.671 |
Saldo |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nachrichtlich: darin enthalten: |
|
|
|
1)Zuführung vom
Vermögenshaushalt |
0 |
0 |
0 |
- davon zum abschl.
Ausgleich VerwHH |
0 |
0 |
0 |
- davon sonstige
Finanzierungen |
0 |
0 |
0 |
2)Zuführung
zum Vermögenshaushalt |
1.691 |
4.309 |
3.607 |
- davon Abführung von
Zinsen Sonder- |
17 |
0 |
0 |
- davon zum abschl.
Ausgleich VermHH |
1.674 |
4.309 |
3.607 |
Vermögenshaushalt |
|
|
|
Einnahmen
1)2)3) |
57.059 |
43.907 |
45.325 |
Ausgaben
4)5) |
57.059 |
43.907 |
45.325 |
Saldo |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nachrichtlich: darin
enthalten: |
|
|
|
1)Kreditaufnahmen |
21.124 |
16.485 |
25.027 |
2)Zuführung
vom Verwaltungshaushalt |
1.691 |
4.309 |
3.607 |
3)Rücklagenentnahmen |
4.402 |
558 |
139 |
- davon Entnahme
Sonderrücklagen |
0 |
0 |
0 |
- davon Entnahme
Stellplatzrücklage |
2.183 |
548 |
129 |
- davon Sondertilgung
Darlehen VermHH |
0 |
0 |
0 |
- davon Ausgleich VerwHH |
0 |
0 |
0 |
- davon Ausgleich VermHH |
2.219 |
10 |
10 |
4)Zuführung
zum Verwaltungshaushalt |
0 |
0 |
0 |
5)Rücklagenzuführung
Überschuss VermHH |
0 |
0 |
0 |
Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der
Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2023
bis 2026 ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich jedoch ab dem Jahr 2024 nur
durch Neuverschuldungen erreicht werden konnte.
Das Strategische Ziel „Stärkung der
Finanzkraft und Verwaltungseffizienz“ wurde am 18.11.2021 vom Stadtrat
beschlossen. Dieses bezieht sich insbesondere auch auf die Begrenzung der
Kreditaufnahmen. Nachdem die notwendigen Investitionen eine Kreditaufnahme zur Finanzierung
erfordern ist diese Maßnahme essentiell. Die strategischen Vorgaben des
Stadtrates stellen den neuen politischen Rahmen für die nun im
Finanzplanungszeitraum eingeplanten Kredite dar.
Konkret wurde hinsichtlich der Verschuldung
folgendes festgelegt:
1.
Die Höhe
der jährlichen Nettoneuverschuldung soll max. 40 % der Investitionen nicht
überschreiten. Für den Haushaltsplan 2022 bis 2026 ergibt sich hier eine Summe
von ca. 23,59 Mio. EUR. Diese Vorgabe wird durchgehend eingehalten.
2.
Die Gesamtverschuldung
soll das 1,5-fache des Durchschnittes der Investitionen der vorangegangenen
fünf Jahre nicht übersteigen. Für den Haushaltsplan 2023 bis 2026 ergibt sich
hier eine Summe von ca. 64,30 Mio. EUR – dieser Summe wird am Ende des
Finanzplanzeitraumes ebenfalls nicht überschritten.
3.
Neu
aufgenommene Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren getilgt werden. Damit gibt
es einen zeitlichen Verantwortungszusammenhang zwischen Schuldenaufnahme und
Schuldendienst, sodass nachfolgende Generationen nicht über Gebühr belastet
werden. Sämtliche vorgesehene Kredite wurden unter dieser Prämisse
veranschlagt.
4.
Eine
Kreditaufnahme ist haushaltsrechtlich nur für die Finanzierung von
Investitionen möglich. Diese sind zu priorisieren.
3.
Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt
„Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“
Der Stadtrat
beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“ für die Finanzplanungsjahre 2024 – 2026:
|
2024 |
2025 |
2026 |
|
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
|
|
|
|
Ausgaben
Vermögensplan |
7.049 |
150 |
100 |
|
|
|
|
Deckungsmittel |
|
|
|
Eigenmittel |
|
|
|
- Abschreibungen auf Sachanlagen |
689 |
695 |
692 |
- abzüglich Jahresverlust |
1.640 |
1.510 |
1.509 |
Fremdmittel |
|
|
|
- Investitionszuschuss der Stadt |
7.049 |
150 |
100 |
- Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“ |
951 |
815 |
818 |
4.
Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt
„Kempten Stadttheater“
Der Stadtrat
beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für die
Finanzplanungsjahre 2024 – 2026:
|
2024 |
2025 |
2026 |
|
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
|
|
|
|
Ausgaben
Vermögensplan |
150 |
150 |
150 |
|
|
|
|
Deckungsmittel |
|
|
|
Eigenmittel |
|
|
|
- Abschreibungen auf Sachanlagen |
281 |
281 |
281 |
- abzüglich Jahresverlust |
1.868 |
1.868 |
1.868 |
Fremdmittel |
|
|
|
- Investitionszuschuss der Stadt |
150 |
150 |
150 |
- Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“ |
1.587 |
1.587 |
1.587 |
5.
Stellenpläne 2023
Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs.
2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten
Stellenpläne 2023 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten
(Allgäu) und der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und
„Kempten Stadttheater“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie
des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und
personalwirtschaftlichen Teilen.