Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Ermächtigungen der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,

 

(1)                die Veranschlagungen des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen auf Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in seinen Sitzungen vom 28.11.2022 und 30.11.2022 beruhen. Den auf den vorgelegten Änderungslisten dargestellten Anpassungen wird zugestimmt. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen. Die Änderungen, die sich aufgrund der möglichen Inanspruchnahme der Option zur Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechtes ergeben sind ebenfalls in den Haushaltsentwurf einzuarbeiten.

 

(2)                den Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen aufgrund von Entscheidungen des Personalausschusses in seinen noch bis zur Verabschiedung des Haushalts 2023 stattfindenden Sitzungen bzw. Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters notwendig sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts nicht geändert werden.

 

(3)                im Haushaltsplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushalts 2023 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamthaushaltsvolumens des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts führen.

 

 


 

H a u s h a l t    2023

 

der Stadt Kempten (Allgäu)

 

 

 

 

1.       Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

 

2.       Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022 - 2026 der Stadt

 

3.       Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

4.       Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“

 

5.       Stellenpläne 2023

 

 

 

 

 

 


1.       Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2023 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1

 

 

(1)          Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

240.697.400

 

 

 

EUR

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

59.116.800

 

 

 

EUR

 

 

(2)                Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:

 

                Erfolgsplan

 

Erträge

3.171.000

EUR

Aufwendungen

5.088.100

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

1.917.100

EUR

 

                Vermögensplan

 

Ausgaben

 

6.275.200

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

713.600

EUR

Rücklagenentnahme

105.000

EUR

abzüglich Jahresverlust

1.917.100

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.203.500

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

6.170.200

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

(3)                Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:

 

                Erfolgsplan

 

Erträge

262.200

EUR

Aufwendungen

2.147.008

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

1.884.808

EUR

 

                Vermögensplan

 

Ausgaben

 

117.000

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

281.000

EUR

Rücklagenentnahme

0

EUR

abzüglich Jahresverlust

1.884.808

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.603.808

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

117.000

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

 

 

§ 2

 

 

(1)            Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
        der Stadt Kempten (Allgäu) werden nicht festgesetzt.

(2)    Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
        Veranstaltungsbetrieb“ werden nicht festgesetzt.

 

(3)    Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“
        werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 

(1)          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der           Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 26.400.000 EUR festgesetzt.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

 

(4)                Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadttheater“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

 

 

                Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt         festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

275 v. H.

 

 

1.2  für Grundstücke (B)

420 v. H.

 

 

 

 

2.   Gewerbesteuer

 

 

 

nach dem Gewerbeertrag

387 v. H.

 

 

§ 5

 

 

(1)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 35.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

(2)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

 

(3)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

 

                Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 


 

2.       Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022 – 2026 der Stadt

 

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegenden Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2026:

 

 

(Werte in TSD. EUR)

2024

2025

2026

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)

241.991

244.544

247.671

Ausgaben 2)

241.991

244.544

247.671

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Zuführung vom Vermögenshaushalt

0

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon sonstige Finanzierungen

0

0

0

2)Zuführung zum Vermögenshaushalt

1.691

4.309

3.607

- davon Abführung von Zinsen Sonder-
  rücklagen und Abführung von Gebüh-
  renüberschüssen

17

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VermHH

                        1.674

4.309

3.607

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)2)3)

57.059

43.907

45.325

Ausgaben 4)5)

57.059

43.907

45.325

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Kreditaufnahmen

21.124

16.485

25.027

2)Zuführung vom Verwaltungshaushalt

1.691

4.309

3.607

3)Rücklagenentnahmen

4.402

558

139

- davon Entnahme Sonderrücklagen

0

0

0

- davon Entnahme Stellplatzrücklage

2.183

548

129

- davon Sondertilgung Darlehen VermHH

0

0

0

- davon Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon Ausgleich VermHH

2.219

10

10

4)Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0

0

0

5)Rücklagenzuführung Überschuss

  VermHH

0

0

0


 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2023 bis 2026 ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich jedoch ab dem Jahr 2024 nur durch Neuverschuldungen erreicht werden konnte.

 

Das Strategische Ziel „Stärkung der Finanzkraft und Verwaltungseffizienz“ wurde am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlossen. Dieses bezieht sich insbesondere auch auf die Begrenzung der Kreditaufnahmen. Nachdem die notwendigen Investitionen eine Kreditaufnahme zur Finanzierung erfordern ist diese Maßnahme essentiell. Die strategischen Vorgaben des Stadtrates stellen den neuen politischen Rahmen für die nun im Finanzplanungszeitraum eingeplanten Kredite dar.

 

Konkret wurde hinsichtlich der Verschuldung folgendes festgelegt:

 

 

1.    Die Höhe der jährlichen Nettoneuverschuldung soll max. 40 % der Investitionen nicht überschreiten. Für den Haushaltsplan 2022 bis 2026 ergibt sich hier eine Summe von ca. 23,59 Mio. EUR. Diese Vorgabe wird durchgehend eingehalten.

 

2.    Die Gesamtverschuldung soll das 1,5-fache des Durchschnittes der Investitionen der vorangegangenen fünf Jahre nicht übersteigen. Für den Haushaltsplan 2023 bis 2026 ergibt sich hier eine Summe von ca. 64,30 Mio. EUR – dieser Summe wird am Ende des Finanzplanzeitraumes ebenfalls nicht überschritten.

 

3.    Neu aufgenommene Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren getilgt werden. Damit gibt es einen zeitlichen Verantwortungszusammenhang zwischen Schuldenaufnahme und Schuldendienst, sodass nachfolgende Generationen nicht über Gebühr belastet werden. Sämtliche vorgesehene Kredite wurden unter dieser Prämisse veranschlagt.

 

4.    Eine Kreditaufnahme ist haushaltsrechtlich nur für die Finanzierung von Investitionen möglich. Diese sind zu priorisieren.

 

 


 

3.       Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“

 

                Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für die Finanzplanungsjahre 2024 – 2026:

 

 

2024

2025

2026

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

 

 

 

Ausgaben Vermögensplan

7.049

150

100

 

 

 

 

Deckungsmittel

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

-     Abschreibungen auf Sachanlagen

689

695

692

-     abzüglich Jahresverlust

1.640

1.510

1.509

Fremdmittel

 

 

 

-     Investitionszuschuss der Stadt

7.049

150

100

-     Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

951

815

818

 


 

4.       Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Stadttheater“

 

 

                Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für die Finanzplanungsjahre 2024 – 2026:

 

 

 

2024

2025

2026

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

 

 

 

Ausgaben Vermögensplan

150

150

150

 

 

 

 

Deckungsmittel

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

-     Abschreibungen auf Sachanlagen

281

281

281

-     abzüglich Jahresverlust

1.868

1.868

1.868

Fremdmittel

 

 

 

-     Investitionszuschuss der Stadt

150

150

150

-     Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.587

1.587

1.587

 

 

 

5.       Stellenpläne 2023

 

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2023 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu) und der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.