Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Ermächtigung der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,

 

(1) die Veranschlagungen des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibung auf Entscheidungen des Haupt- und Finanz-ausschusses in seiner Sitzung am 30.11.2022 beruhen. Den auf den vorgelegten Änderungslisten dargestellten Anpassungen wird zugestimmt. Die Abschlussveran-schlagungen, insbesondere die Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungs-haushalt und Vermögenshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzu-passen. Die Änderungen, die sich aufgrund der möglichen Inanspruchnahme der Option zur Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechtes ergeben sind ebenfalls in den Haushaltsentwurf einzuarbeiten.

 

(2) den Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen bis zur Verabschiedung des Haushalts 2023 aufgrund Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters notwendig sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt nicht geändert werden.

 

(3) im Haushaltplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2023 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen umzu-setzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamtvolumens des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts führen.