Sitzung: 20.10.2022 2022/SR/103
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38
Vorlage: 2022/31/384/1
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt zustimmend:
Dem als Anlage
1 beigefügten Betrauungsakt wird
zugestimmt. Mit dem Betrauungsakt wird das KKU mit der Erbringung von
bestimmten DAWI in Gestalt der Betriebssparte „Bäder“ betraut, so dass insoweit
ein beihilfenrechtskonformer Ausgleich der Betriebsdefizite der Bädersparte
erfolgen kann. Die Inhalte der Betrauung sind klarstellend und zusammenfassend
in dem Betrauungsakt festgestellt. Die Betrauung erfolgt auf der Grundlage des
Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106
Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf
staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter
Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU Nr. L 7/3 vom
11.01.2012) — nachfolgend „Freistellungsbeschluss“ genannt — und der Richtlinie
2006/111/EG der Kommission vom 16.11.2006 über die Transparenz der finanziellen
Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen
sowie über finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABI. EU
Nr. L 318/17 vom 17.11.2006) - nachfolgend „Transparenzrichtlinie"
genannt. Die Betrauung gilt zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Spätestens ein Jahr vor dem Ende des Betrauungszeitraumes sollen die Erforderlichkeit
und die Voraussetzungen für eine Folgebetrauung der Bädersparte geprüft und dem
Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der in Anlage 1
beigefügte Betrauungsakt ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage:
Betrauungsakt