Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt zustimmend:

 

Dem als Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt wird zugestimmt. Mit dem Betrauungsakt wird das KKU mit der Erbringung von bestimmten DAWI in Gestalt der Betriebssparte „Bäder“ betraut, so dass insoweit ein beihilfenrechtskonformer Ausgleich der Betriebsdefizite der Bädersparte erfolgen kann. Die Inhalte der Betrauung sind klarstellend und zusammenfassend in dem Betrauungsakt festgestellt. Die Betrauung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU Nr. L 7/3 vom 11.01.2012) — nachfolgend „Freistellungsbeschluss“ genannt — und der Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16.11.2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABI. EU Nr. L 318/17 vom 17.11.2006) - nachfolgend „Transparenzrichtlinie" genannt. Die Betrauung gilt zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren. Spätestens ein Jahr vor dem Ende des Betrauungszeitraumes sollen die Erforderlichkeit und die Voraussetzungen für eine Folgebetrauung der Bädersparte geprüft und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der in Anlage 1 beigefügte Betrauungsakt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage:

Betrauungsakt