Gutachten

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung über die Benutzung der von der Stadt Kempten (Allgäu) betriebenen und unterhaltenen Sportstätten (Sportstättenbenutzungssatzung) in der vorgelegten Entwurfsfassung vom 27.09.2022 und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen und Sportplätze der Stadt Kempten (Allgäu) bei außerschulischer Nutzung (Sportstättengebührensatzung) in der vorgelegten Entwurfsfassung vom 12.04.2022 zu beschließen. Die heute vorgelegte Sportstättenordnung, die gem. § 3 der Sportstätten­benutzungssatzung von der Verwaltung zu erlassen ist, wird in der vorgelegten Entwurfs­fassung vom 27.09.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen; die dabei im Sachvortrag vorgetragenen redaktionellen Änderungen sind mit beinhaltet.