Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

B)     Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hermann-von-Barth-Straße“ vom 22.09.2022 wird gebilligt und gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 22.09.2022 mit den textlichen Festsetzungen beschlossen. Der Umweltbericht sowie die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.