Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Gutachten:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Verabschiedung der Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Georg Deuringer‘schen Stiftung gutachtlich zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Nachtragshaushalt 2022 der Georg Deuringer‘schen Stiftung in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung zu beschließen.

 


 

Nachtragshaushaltssatzung 2022

der Georg Deuringer‘schen Stiftung

 

 

 

Aufgrund des Art. 63 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Bst. b i. V. m. Art. 68 Abs. 2 Nr. 1,2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Georg Deuringer‘sche Stiftung folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

 

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden die folgenden Veränderungen vorgenommen.

 

 

erhöht/reduziert um EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

gegenüber bisher in EUR

auf nunmehr in EUR verändert

im Vermögenshaushalt

 

 

 

In den Einnahmen

0

24.600

24.600

in den Ausgaben

65.000

0

65.000

zzgl. Entnahme aus der Rücklage

40.400

0

40.400

zzgl. Zuführung zur Rücklage

-24.600

24.600

0

 

§ 2

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Kempten (Allgäu), den 29.09.2022

Stadt Kempten (Allgäu)

 

 

 

Thomas Kiechle

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen