Sitzung: 27.09.2022 2022/HFA/105
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 2022/31/374
Gutachten:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Verabschiedung der Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Georg Deuringer‘schen Stiftung gutachtlich zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Nachtragshaushalt 2022 der Georg Deuringer‘schen Stiftung in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung zu beschließen.
Nachtragshaushaltssatzung 2022
der Georg Deuringer‘schen Stiftung
Aufgrund
des Art. 63 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Bst. b i. V. m. Art. 68 Abs. 2 Nr. 1,2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Georg Deuringer‘sche
Stiftung folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden die folgenden Veränderungen vorgenommen.
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erhöht/reduziert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
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gegenüber bisher in EUR |
auf nunmehr in EUR verändert |
im Vermögenshaushalt |
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In den Einnahmen |
0 |
24.600 |
24.600 |
in den Ausgaben |
65.000 |
0 |
65.000 |
zzgl. Entnahme aus der Rücklage |
40.400 |
0 |
40.400 |
zzgl. Zuführung zur Rücklage |
-24.600 |
24.600 |
0 |
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Kempten (Allgäu), den 29.09.2022
Stadt Kempten (Allgäu)
Thomas Kiechle
Oberbürgermeister
Anlagen