Sitzung: 28.06.2022 2022/GB/044
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Vorlage: 2022/61/165
Gutachten:
Die Architekten stellen eine
Entwurfsabsicht in einem frühen Entwurfsstadium zur Diskussion. Die
Ausarbeitungstiefe der vorliegenden Planung entspricht ersten Planungsskizzen
zu einem Vorentwurf.
Der Planungsstand bedingt eine Summe von No-Gos,
u.a.
- Fällung von 3 ortsbildprägenden
und äußerst imposanten und unbedingt schützenswerten Kastanienbäume
(Baumschutzsatzung; Gutachten liegt nach Angabe Architekt vor)
-
Ausweitung des
Untergeschosses (TG) weit über den Footprint der eigentlichen Bebauung –
wodurch der Erhalt der Bäume unmöglich gemacht wird
- Erschließung
der Tiefgarage über den Hirschsteig (Rad- und Fußweg)
- entlang der Immenstädter Straße
die Ausweisung von 4 Garageneinstellplätzen (Absenkung Bordstein, Stadtbild,
öffentlichen Raum -?)
- neue
Platzbildung im Eingangsbereich
- Staffelgeschosse
und Flachdach
- Bautyp
„Panoramahaus“ – also gerade kein städtisches Gebäude
Fazit: in allen Belangen muss der hier
vorliegende Planungsansatz abgelehnt werden.
Neuplanungen an diesem Ort unterliegen
grundsätzlich dem §34 BauGB, der eine Angemessenheit und eine Rücksichtnahme
auf örtliche Rahmenbedingungen fordert.
Zwingend ist eine ernsthafte Befassung mit
dem örtlichen Bestand, also der Nachbarschaft. Nun grenzt – nur um das Wichtigste
zu nennen - das Grundstück an das Einzeldenkmal, die Neuapostolische Kirche und
den Kirchgarten.
Es wird auch zukünftig eine klare
Raumkante entlang der Immenstädter Straße erwartet, ebenso die Befassung mit
den ortsprägenden baulichen Gliederungselementen, dem Sockel und der
Dachgestaltung.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt der Stadt
Kempten, gemeinsam mit dem Bauherrn zeitnah einen für diesen Ort zielführenden
Planungsprozess einzuleiten. Eine Mehrfachbeauftragung (ca. 3 Architekturbüros)
wäre in dieser Situation der beste Weg hin zu einer qualifizierten und
angemessenen Planungsgrundlage.
Noch ein wichtiger Hinweis, denn in der
Planungsphase ist es unumgänglich, sich mit dem bestehenden Gebäude auf dem
Grundstück zu befassen. Es ist ein traditionsreiches und auch kraftvolles Haus,
das zweifelsohne Qualitäten hat. Die Forderung steht, nachhaltig und
verantwortungsvoll mit bestehenden Gebäuden umzugehen. Eine Erweiterung des
Bestandsgebäudes im rückwärtigen Grundstücksbereich ist eine weitere Option.
Noch ist nicht gebaut, noch nicht
zurückgebaut, noch keine Bäume gefällt.
Die Verantwortung für den
außergewöhnlichen städtischen Wohnort hat allererste Priorität.
Das fordert ein Umdenken und einen neuen
Planungsansatz.
Es wird um Wiedervorlage im
Gestaltungsbeirat gebeten.