Sitzung: 05.04.2022 2022/GB/040
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Vorlage: 2022/61/136
Die von der Sozialbau Kempten in einem frühen Stadium vorgeschlagene
neue Bebauung lässt eine architektonisch ambitionierte Neubebauung erwarten.
Der Gestaltungsbeirat bezweifelt allerdings, ob das vorgeschlagene
Gebäude in seiner baulichen Ausprägung an dieser von Lärmimmissionen geprägten
Lage sinnvoll Wohnungen enthalten kann. Die bestehenden westlichen Stellplätze
und die gewählte TG-Abfahrt haben zur Folge, dass beide Haupthimmelsrichtungen
(Ost und West) von Verkehrslärm beeinträchtigt sein werden, ein „Wohnen am/oder
im Park“ wird man nur am südlichen Ende spürbar machen können.
Ein Vorteil der neuen Bebauung wäre sicher, die überzeugend
geschilderte Problematik des engen Kreuzungsbereichs Adenauerring –
Haubensteigweg für Fußgänger, vor allem Schüler, ansatzweise zu lösen.
Nach der Ortsbesichtigung kommt der Gestaltungsbeirat aber zur
einhelligen Auffassung, dass die Bestandsgebäude „zu gut“ für einen Abriss sind
und an dieser städtebaulich bedeutsamen Stelle unbedingt das zukunftsweisenden
Prinzip der Weiterverwendung („re-use“) praktiziert werden sollte.
Das heißt:
Das gepflegt wirkende „Zahnarztgebäude“ und zumindest der
zweigeschossige Mittelteil des ehemaligen Gästehauses sollten unbedingt
erhalten bleiben. Einer sinnvollen Ergänzung zwischen diesen Bauten und dem
Adenauerring stünde nichts im Wege, wodurch auch Lärmschutzmaßnahmen realisiert
werden könnten.
Es wird angeraten, bei einer Neubebauung unter Erhalt der
Bestandsbauten den bestehenden ruhenden Verkehr und neuen Erschließungsverkehr
aus dem Innenbereich zu entfernen und somit den Parkcharakter bis zum
Haubensteigweg fortzuführen. In diesem Zusammenhang wäre aus Sicht des GBR
denkbar, den Parkierungshof nördlich des ehemaligen Lazarettgebäudes in die
Überlegungen einzubeziehen. Die leichte Hanglage könnte durchaus intelligente
mehrgeschossige Parkierungslösungen (EG + UG) ermöglichen.
Für die Lösung der Kreuzungsproblematik sollte angedacht werden,
andere verkehrstechnische Maßnahmen zu ergreifen. Vor allem, wenn die Kfz im Park
–wie oben vorgeschlagen- entfallen, könnte die Fuge zwischen Lazarettgebäude
und „Zahnarztgebäude“ für Fußgänger und Radfahrer neu gedacht werden und
vielleicht ein sowohl sinnvolles Erreichen des Busses auf der Südseite des
„Zahnarztgebäudes“ als auch eine großzügige Anbindung an den Park ermöglichen.
Der GBR bittet die Sozialbau GmbH - in der von dieser Gesellschaft
geschätzten lobenswerten Seriosität – zusammen mit der Stadt die genannten
Vorschläge zu verfolgen und ist sehr gespannt auf das Ergebnis der neuen
Überlegungen.