Gremium: Jugendhilfeausschuss

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 13

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. 

 

Die neue Gebührensatzung mit zwei Anhängen soll ab 01.09.2022 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen gelten.

 

Die nach der Buchungszeit der Eltern gestaffelten Elternbeiträge belaufen sich dann ab 01.09.2022 in allen kommunalen Kindertageseinrichtungen wie in der Tabelle aufgeführt. Es wird nun in allen städtischen Einrichtungen ein Elternbeitrag für Kinder unter drei Jahren dargestellt.

 

Das monatlich zu bezahlende Spielgeld wird in allen Einrichtungen einheitlich auf 6,00 festgesetzt.

 

Der Jugendhilfeausschluss empfiehlt dem Stadtrat, in seiner nächsten Sitzung diese Satzungsänderung zu beschließen.