Sitzung: 24.02.2022 2022/SR/096
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Anwesend: 36
Vorlage: 2022/61/120
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der
2. Änderung des Bebauungsplans „Wiggenhöhe“ im Bereich östlich Leubaser Straße
und Feldweg, süd- und südöstlich des Kirchengeländes, entlang der
Schmid-von-Leubas-Straße und nördlich der Bebauung Am Frickenland in der
Fassung des Satzungsentwurfes vom 17.02.2022 wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird,
ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen:
- Präsentation
- Veränderungssperre