Satzungsbeschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die

-      Aufhebungssatzung der Baulinienfestsetzung für das Gebiet am oberen Schleyen, Hoffeld und Reichelsberg einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das Gebiet am Feilberg und Hoffeld

-      Aufhebungssatzung der ortspolizeilichen Vorschrift über Einführung des offenen (Pavillon-) Bausystems mit Vorgarten in der Bodmannstraße 

-      Aufhebungssatzung der Baulinien zwischen den beiden Bahnhofsanfahrten

-      Aufhebungssatzung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Beethoven-, Bahnhof-, Hirnbein- und Königstraße

-      Aufhebungssatzung des Baulinienplans zur Bebauung der Schwaigwiese einschließlich der ersten Baulinienveränderung für die Verbindung der Zwingerstraße mit der Wilhelmstrasse vom und der zweiten Baulinienveränderung in der Luitpoldstrasse zwischen Bodmann- und Kloster-Strasse

-      Aufhebungssatzung der Baulinienänderung in der Reichlinstrasse am Feilberg einschließlich der Baulinienänderung des oberen Teiles der Reichlinstrasse zwischen Feilberg- und Haggenmüllerstrasse

-      Aufhebungssatzung des Baulinienprojektes für das Gebiet zwischen Fischer- und Zwingerstrasse einschließlich der ersten Baulinienveränderung bei dem Hause mit Nr. 54 Am Plätzle

-      Aufhebungssatzung der Baulinienfestsetzung am Schlössle, an der Fischerstrasse und Klostersteige einschließlich seiner ersten Änderung Baulinienfestsetzung am Schlössle und der zweiten Änderung Baulinienfestsetzung für das Gebiet zwischen Fischerstraße, Promenadestraße und Am Schlössle

-      Aufhebungssatzung der Baulinien für das Gebiet vom Freudental zur Eisenbahnbrücke einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift über die Errichtung von Gebäude auf dem Baugebiete zwischen der Boleitestrasse und der Pferdestrasse und an der Lützelburgstrasse, der 1. Änderung Baulinien zwischen Boleiteweg, Gabelsberger- und Kotternerstrasse, der 2. Änderung Baulinien an der Boleite vom Freudental bis zur Eisenbahnbrücke einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise auf dem Gebiete zwischen Kotternerstrasse und Lützelburg, der 3. Änderung Abänderung bzw. Aufhebung von Baulinien beim Viehmarktplatz, der 4. Änderung Baulinienänderung an der Boleitestrasse, der 5. Änderung Aufhebung von Baulinien zwischen Alpenrosenstrasse und dem Viehmarktplatz, der 6. Änderung Baulinien an der Boleite und Lützelburg – neu festzusetzende Baulinien, 7. Änderung Baulinien an der Boleite und Lützelburg und 8. Baulinienänderung im Freudental

-      Aufhebungssatzung der Baulinienfestsetzung für den Feilberg-Hang einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das Volkwein’sche Baugebiet und der ersten Änderung Baulinienplan für das Feilberggebiet

 

werden gemäß den Plänen des Stadtplanungsamtes vom 17.02.2022 mit Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.