Sitzung: 17.02.2022 2022/PBA/105
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/61/110
Satzungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
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Aufhebungssatzung der Baulinienfestsetzung für das Gebiet am
oberen Schleyen, Hoffeld und Reichelsberg einschließlich der ortspolizeilichen
Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das Gebiet am Feilberg und Hoffeld
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Aufhebungssatzung
der ortspolizeilichen Vorschrift über Einführung des offenen (Pavillon-) Bausystems
mit Vorgarten in der Bodmannstraße
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Aufhebungssatzung der Baulinien zwischen den beiden
Bahnhofsanfahrten
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Aufhebungssatzung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen
Beethoven-, Bahnhof-, Hirnbein- und Königstraße
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Aufhebungssatzung
des Baulinienplans zur Bebauung der Schwaigwiese einschließlich der ersten
Baulinienveränderung für die Verbindung der Zwingerstraße mit der
Wilhelmstrasse vom und der zweiten Baulinienveränderung in der Luitpoldstrasse
zwischen Bodmann- und Kloster-Strasse
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Aufhebungssatzung
der Baulinienänderung in der Reichlinstrasse am Feilberg einschließlich der
Baulinienänderung des oberen Teiles der Reichlinstrasse zwischen Feilberg- und
Haggenmüllerstrasse
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Aufhebungssatzung
des Baulinienprojektes für das Gebiet zwischen Fischer- und Zwingerstrasse
einschließlich der ersten Baulinienveränderung bei dem Hause mit Nr. 54 Am
Plätzle
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Aufhebungssatzung
der Baulinienfestsetzung am Schlössle, an der Fischerstrasse und Klostersteige
einschließlich seiner ersten Änderung Baulinienfestsetzung am Schlössle und der
zweiten Änderung Baulinienfestsetzung für das Gebiet zwischen Fischerstraße,
Promenadestraße und Am Schlössle
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Aufhebungssatzung der Baulinien für das Gebiet vom Freudental
zur Eisenbahnbrücke einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift über die
Errichtung von Gebäude auf dem Baugebiete zwischen der Boleitestrasse und der
Pferdestrasse und an der Lützelburgstrasse, der 1. Änderung Baulinien zwischen
Boleiteweg, Gabelsberger- und Kotternerstrasse, der 2. Änderung Baulinien an
der Boleite vom Freudental bis zur Eisenbahnbrücke einschließlich der
ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise auf dem Gebiete zwischen
Kotternerstrasse und Lützelburg, der 3. Änderung Abänderung bzw. Aufhebung von
Baulinien beim Viehmarktplatz, der 4. Änderung Baulinienänderung an der Boleitestrasse,
der 5. Änderung Aufhebung von Baulinien zwischen Alpenrosenstrasse und dem
Viehmarktplatz, der 6. Änderung Baulinien an der Boleite und Lützelburg – neu
festzusetzende Baulinien, 7. Änderung Baulinien an der Boleite und Lützelburg
und 8. Baulinienänderung im Freudental
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Aufhebungssatzung
der Baulinienfestsetzung für den Feilberg-Hang einschließlich der
ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das Volkwein’sche
Baugebiet und der ersten Änderung Baulinienplan für das Feilberggebiet
werden gemäß den Plänen
des Stadtplanungsamtes vom 17.02.2022 mit Begründung und Umweltbericht als
Satzung beschlossen.