B)     Beschluss zur erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der geänderte Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuhausen-Süd: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Südlich Bleicher Bach" im Bereich zwischen den Straßen Neuhausen und An der Schmiede und dem Bleicher Bach“ wird entsprechend den Ergebnissen der Auslegung geändert, der neue Planstand wird gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß Planzeichnung vom 17.02.2022 mit den textlichen Festsetzungen beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.

 

Folgende vom Stadtplanungsamt empfohlenen umweltbezogene Stellungnahmen sollen öffentlich ausgelegt werden:

 

-          Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 29.11.2021

-          Amt für Tiefbau und Verkehr, Stellungnahme vom 24.01.2022

-          Untere Wasserrechtsbehörde, Stellungnahmen vom 11.01.2021 und 26.11.2021

-          Wasserwirtschaftsamt, Stellungnahmen vom 18.12.2020 und 26.11.2021

-          Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahmen vom 21.01.2021 und 18.01.2022