Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Anwesend: 37

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis, dass die Stadt Kempten (Allgäu) eine Bürgschaft zugunsten der Klinikverbund Allgäu gGmbH für die von der Regierung von Schwaben fachlich gebilligte Maßnahme „Optimierung der Hygiene und Erweiterung der zentralen interdisziplinären Notaufnahme“ am Klinikum Kempten gegenüber der Staatsschuldenverwaltung für ausgereichte Fördermittel nach dem Bayer. Krankenhausgesetz übernimmt. Nach derzeitigem Stand des Förderverfahrens beträgt der Absicherungsbetrag für die Stadt Kempten (Allgäu) sowie die Landkreise Oberallgäu und Unterallgäu je rund 637.350,00 € nebst anfallender Zinsen und Kosten. Sollte die endgültige Förderung z.B. aufgrund einer Kostenfortschreibung höher ausfallen, wird auch der überschießende Betrag abgesichert. Die Bürgschaft wird entsprechend der Richtlinien zur Regelung der Absicherung von Förderleistungen nach dem Bayer. Krankenhausgesetz (Absicherungsrichtlinien) befristet. Bedingung für die Erteilung der Bürgschaft ist zudem, dass auch die Landkreise Oberallgäu und Unterallgäu diese ebenfalls in gleicher Höhe beschließen.