Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38

Haushalt 2022

 

der von der Stadt Kempten (Allgäu)

verwalteten Stiftungen

(ohne Katholische Waisenhaus-Stiftung)

 

 

1.      Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit den Haushaltsplänen der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung.

 

2.      Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung.

 

3.      Stellenplan 2022

 

 

 

 


1: Haushaltssatzung der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der

Protestantischen Spitalstiftung für das Haushaltsjahr 2022

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2022 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1 Abs. 1:

Die Haushaltspläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 werden wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung der Stiftung

 

Verwaltungs-haushalte

  EUR

            Vermögens-

            haushalte

                        EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

 

Protestantische Spitalstiftung

657.000

323.000

 

Protestantische Waisenhaus-Stiftung

33.000

13.900

 

Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung

480

180

 

Protestantische Wohltätigkeitsstiftung

160

130

 

Stipendienstiftung

2.840

1.070

 

Schüler-Stiftung

1.570

1.480

 

A. u. C. M. Calgeer‘sche Wohltätigkeitsstiftung

480

170

 

F. u. E. Merkt‘sche Veteranen - Stiftung

10.500

2.200

 

Georg Deuringer‘sche Stiftung

110.900

24.600

 

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

26.700

6.100

 

Fritz und Gerti Schindele-Stiftung

290

7.040

 

Gertraut Dinnebier-Stiftung

1.160

630

 

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

98.010

71.630

 

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

44.100

                             15.800

 

 

 

 

 

 

§ 1 Abs. 2:

Der Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung für das Geschäftsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:

 

im Erfolgsplan

in den in den Erträgen

5.424.840

EUR

in den Aufwendungen

5.609.700

EUR

Verlust

184.860

EUR

 

im Vermögensplan

in den in den Ausgaben auf

 

472.060

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenkapital

301.500

EUR

Zuschüsse der Stiftung                                                      

170.560

EUR

Investitionszuschüsse öffentliche Hand

0

EUR

Einnahmen aus Kreditabruf

0

EUR

Verrechnung mit Kapitalrücklage

      0

EUR


§ 2 Abs. 1:

Kredite sind für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der o.g. Stiftungen nicht vorgesehen.

 

§ 2 Abs. 2:

Für die Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantische Spitalstiftung sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

§ 3 Abs. 1:

In den Vermögenshaushalten der Stiftungen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 3 Abs. 2:

Im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung wird keine Verpflichtungsermächtigung festgesetzt.

 

§ 4 Abs. 1:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung der Stiftung                                           

 

 

 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Protestantische Spitalstiftung

 

 

109.500

Protestantische Waisenhaus-Stiftung

 

 

5.500

Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0

Protestantische Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0

Stipendienstiftung

 

 

0

Schüler-Stiftung

 

 

0

A. u. C. M. Calgeer´sche Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0

F. u. E. Merkt´sche Veteranen - Stiftung

 

 

1.750

Georg Deuringer´sche Stiftung

 

 

18.450

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

 

 

4.450

Fritz und Gerti Schindele-Stiftung

 

 

0

Gertraut Dinnebier-Stiftung

 

 

0

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

 

 

16.335

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

 

 

7.350

 

§ 4 Abs. 2:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten wird auf 934.950 EUR festgesetzt.

 

§ 5:

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 


2:  Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung

 

Abs. 1:

Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:

 

Bezeichnung der Stiftung                                           

2023

2024

2025

 

            EUR

EUR

EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

Protestantische Spitalstiftung

997.300

1.038.600

1.053.100

Protestantische Waisenhaus-Stiftung

38.100

45.700

42.900

Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung

720

2.760

680

Protestantische Wohltätigkeitsstiftung

60

1.260

60

Stipendienstiftung

2.540

3.810

3.040

Schüler-Stiftung

1.310

2.850

2.000

A. u. C. M. Calgeer´sche Wohltätigkeitsstiftung

440

1.260

420

F. u. E. Merkt´sche Veteranen - Stiftung

7.000

19.400

5.900

Georg Deuringer´sche Stiftung

176.500

120.700

175.500

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

28.800

30.300

29.800

Fritz und Gerti Schindele-Stiftung

7.310

7.820

7.290

Gertraut Dinnebier-Stiftung

1.930

3.240

1.930

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

44.350

35.650

40.950

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

41.600

68.000

41.500

 

 

 

 

Abs. 2:

Den Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung mit folgenden Abschlusszahlen für die                                      Finanzplanungsjahre 2023 - 2025:

 

 

2023

2024

2025

 

EUR

EUR

EUR

Ausgaben

557.000

515.600

515.200

 

 

 

 

Deckungsmittel (Einnahmen)

 

 

 

- Eigenkapital

338.500

338.500

338.500

- Verrechnung mit Kapitalrücklage

0

0

0

- Stiftungszuschüsse

218.500

177.100

176.700

- Fremdkapital (Kreditabruf/Zuschuss)

0

0

0

 

 

 

 

 

3: Stellenplan 2022

 

Der gem. Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellte Stellenplan 2022 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung wird beschlossen.