Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Anwesend: 39

H a u s h a l t    2022

 

der Stadt Kempten (Allgäu)

 

 

 

 

1.       Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

 

2.       Finanzplanung und Investitionsprogramm 2021 - 2025 der Stadt

 

3.       Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

4.       Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“

 

5.       Stellenpläne 2022

 

 

 

 

 

 


 

1.       Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2022 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1

 

 

(1)          Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

226.853.000

 

 

 

EUR

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

39.887.800

 

 

 

EUR

 

 

(2)                Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für das Wirtschaftsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:

 

                Erfolgsplan

 

Erträge

3.002.900

EUR

Aufwendungen

3.938.100

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

935.200

EUR

 

                Vermögensplan

 

Ausgaben

 

3.189.200

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

212.400

EUR

Rücklagenentnahme

105.000

EUR

abzüglich Jahresverlust

935.200

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

722.800

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

3.084.200

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

(3)                Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für das Wirtschaftsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:

 

                Erfolgsplan

 

Erträge

273.500

EUR

Aufwendungen

2.040.540

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

1.767.040

EUR

 

                Vermögensplan

 

Ausgaben

 

63.500

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

281.000

EUR

Rücklagenentnahme

0

EUR

abzüglich Jahresverlust

1.767.040

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.486.040

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

63.500

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

 

 

§ 2

 

 

(1)            Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
        der Stadt Kempten (Allgäu) werden nicht festgesetzt.

(2)    Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
        Veranstaltungsbetrieb“ werden nicht festgesetzt.

 

(3)    Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“
        werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 

(1)          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der           Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 20.283.300 EUR festgesetzt.

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 4.502.700 EUR festgesetzt.

 

(4)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadttheater“ werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

                Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt         festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

275 v. H.

 

 

1.2  für Grundstücke (B)

420 v. H.

 

 

 

 

2.   Gewerbesteuer

 

 

 

nach dem Gewerbeertrag

387 v. H.

 

 

§ 5

 

 

(1)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 35.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

(2)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

 

(3)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

 

                Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 


 

2.       Finanzplanung und Investitionsprogramm 2021 – 2025 der Stadt

 

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegenden Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:

 

 

(Werte in TSD. EUR)

2023

2024

2025

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)

229.170

231.245

233.276

Ausgaben 2)

229.170

231.245

233.276

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Zuführung vom Vermögenshaushalt

0

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon sonstige Finanzierungen

0

0

0

2)Zuführung zum Vermögenshaushalt

3.280

3.927

5.887

- davon Abführung von Zinsen Sonder-
  rücklagen und Abführung von Gebüh-
  renüberschüssen

0

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VermHH

                        3.280

3.927

5.887

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)2)3)

47.686

41.541

39.043

Ausgaben 4)5)

47.686

41.541

39.043

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Kreditaufnahmen

3.556

19.645

17.271

2)Zuführung vom Verwaltungshaushalt

3.280

3.927

5.887

3)Rücklagenentnahmen

14.299

2.689

10

- davon Entnahme Sonderrücklagen

0

0

0

- davon Entnahme Stellplatzrücklage

0

2.679

0

- davon Sondertilgung Darlehen VermHH

0

0

0

- davon Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon Ausgleich VermHH

14.299

10

10

4)Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0

0

0

5)Rücklagenzuführung Überschuss

  VermHH

0

0

0


 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2022 bis 2025 ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich jedoch ab dem Jahr 2023 nur durch Neuverschuldungen erreicht werden konnte.

 

Das Strategische Ziel „Stärkung der Finanzkraft und Verwaltungseffizienz“ wurde am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlossen. Dieses bezieht sich insbesondere auch auf die Begrenzung der Kreditaufnahmen. Nachdem die notwendigen Investitionen eine Kreditaufnahme zur Finanzierung erfordern ist diese Maßnahme essentiell. Die strategischen Vorgaben des Stadtrates stellen den neuen politischen Rahmen für die nun im Finanzplanungszeitraum eingeplanten Kredite dar.

 

Konkret wurde hinsichtlich der Verschuldung folgendes festgelegt:

 

1.     Die Höhe der jährlichen Neuverschuldung soll max. 40 % der Investitionen nicht überschreiten. Für den Haushaltsplan 2022 bis 2025 ergibt sich hier eine Summe von ca. 16 Mio. EUR. Lediglich im Finanzplanungsjahr 2024 muss diese Summe einmalig überschritten werden – die eingeplante Abweichung ist aber unter Abwägung aller Umstände (es werdend ringende Investitionen, u.a. notwendige Schulbauten und Investitionen in den Schulsport ermöglicht; die Abweichung ist einmalig und nicht erheblich) vertretbar und richtig.

 

2.     Die Gesamtverschuldung soll das 1,5-fache des Durchschnittes der Investitionen der vorangegangenen fünf Jahre nicht übersteigen. Für den Haushaltsplan 2022 bis 2025 ergibt sich hier eine Summe von ca. 56,2 Mio. EUR – dieser Summe wird am Ende des Finanzplanzeitraumes nicht überschritten.

 

3.     Neu aufgenommene Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren getilgt werden. Damit gibt es einen zeitlichen Verantwortungszusammenhang zwischen Schuldenaufnahme und Schuldendienst, sodass nachfolgende Generationen nicht über Gebühr belastet werden. Sämtliche vorgesehene Kredite wurden unter dieser Prämisse veranschlagt.

 

4.     Eine Kreditaufnahme ist haushaltsrechtlich nur für die Finanzierung von Investitionen möglich. Diese sind zu priorisieren.

 

 


 

3.       Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“

 

                Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:

 

 

2023

2024

2025

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

 

 

 

Ausgaben Vermögensplan

5.048

100

100

 

 

 

 

Deckungsmittel

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

-     Abschreibungen auf Sachanlagen

726

705

695

-     abzüglich Jahresverlust

1.584

1.164

1.199

Fremdmittel

 

 

 

-     Investitionszuschuss der Stadt

5.048

100

100

-     Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

858

459

504

 


 

4.       Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Stadttheater“

 

 

                Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:

 

 

 

2023

2024

2025

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

 

 

 

Ausgaben Vermögensplan

150

150

150

 

 

 

 

Deckungsmittel

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

-     Abschreibungen auf Sachanlagen

260

260

260

-     abzüglich Jahresverlust

1.762

1.772

1.772

Fremdmittel

 

 

 

-     Investitionszuschuss der Stadt

150

150

150

-     Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.502

1.512

1.512

 

 

 

5.       Stellenpläne 2022

 

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2022 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu) und der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.