Sitzung: 27.01.2022 2022/SR/095
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Anwesend: 39
Vorlage: 2022/31/341/1
H a u s h a l t
2022
der Stadt Kempten (Allgäu)
1.
Haushaltssatzung
der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan der
Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“
2.
Finanzplanung
und Investitionsprogramm 2021 - 2025 der Stadt
3.
Finanzplanung
des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“
4.
Finanzplanung
des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“
5.
Stellenpläne
2022
1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu)
für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den
Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“
und „Kempten Stadttheater“
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2022 mit folgender Fassung:
§ 1
(1) Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je |
226.853.000 |
EUR |
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je |
39.887.800 |
EUR |
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für das Wirtschaftsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
Erträge |
3.002.900 |
EUR |
Aufwendungen |
3.938.100 |
EUR |
Betriebsergebnis (Verlust) |
935.200 |
EUR |
Vermögensplan
Ausgaben |
3.189.200 |
EUR |
Deckungsmittel
|
|
|
Eigenmittel |
|
|
Abschreibungen auf Sachanlagen |
212.400 |
EUR |
Rücklagenentnahme |
105.000 |
EUR |
abzüglich Jahresverlust |
935.200 |
EUR |
Fremdmittel |
|
|
Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“ |
722.800 |
EUR |
Investitionszuschuss der Stadt |
3.084.200 |
EUR |
Fördermittel |
0 |
EUR |
Darlehensaufnahmen |
0 |
EUR |
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für das Wirtschaftsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
Erträge |
273.500 |
EUR |
Aufwendungen |
2.040.540 |
EUR |
Betriebsergebnis (Verlust) |
1.767.040 |
EUR |
Vermögensplan
Ausgaben |
63.500 |
EUR |
Deckungsmittel
|
|
|
Eigenmittel |
|
|
Abschreibungen auf Sachanlagen |
281.000 |
EUR |
Rücklagenentnahme |
0 |
EUR |
abzüglich Jahresverlust |
1.767.040 |
EUR |
Fremdmittel |
|
|
Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“ |
1.486.040 |
EUR |
Investitionszuschuss der Stadt |
63.500 |
EUR |
Fördermittel |
0 |
EUR |
Darlehensaufnahmen |
0 |
EUR |
§
2
(1)
Kredite
zur Finanzierung von Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
der Stadt Kempten (Allgäu) werden
nicht festgesetzt.
(2)
Kreditaufnahmen für Investitionen des
Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“ werden
nicht festgesetzt.
(3)
Kreditaufnahmen für Investitionen des
Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“
werden nicht festgesetzt.
§
3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 20.283.300 EUR festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 4.502.700 EUR festgesetzt.
(4) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadttheater“ werden nicht festgesetzt.
§
4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer |
|
|
|
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
275 v. H. |
|
|
1.2 für Grundstücke (B) |
420 v. H. |
|
|
|
|
2.
Gewerbesteuer |
|
|
|
nach dem Gewerbeertrag |
387 v. H. |
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 35.000.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
2. Finanzplanung und Investitionsprogramm 2021
– 2025 der Stadt
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegenden
Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und
Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die
Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:
(Werte in TSD. EUR) |
2023 |
2024 |
2025 |
Verwaltungshaushalt |
|
|
|
Einnahmen 1) |
229.170 |
231.245 |
233.276 |
Ausgaben 2) |
229.170 |
231.245 |
233.276 |
Saldo |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nachrichtlich: darin enthalten: |
|
|
|
1)Zuführung vom Vermögenshaushalt |
0 |
0 |
0 |
- davon zum abschl.
Ausgleich VerwHH |
0 |
0 |
0 |
- davon sonstige
Finanzierungen |
0 |
0 |
0 |
2)Zuführung zum Vermögenshaushalt |
3.280 |
3.927 |
5.887 |
- davon Abführung
von Zinsen Sonder- |
0 |
0 |
0 |
- davon zum abschl.
Ausgleich VermHH |
3.280 |
3.927 |
5.887 |
Vermögenshaushalt |
|
|
|
Einnahmen 1)2)3) |
47.686 |
41.541 |
39.043 |
Ausgaben 4)5) |
47.686 |
41.541 |
39.043 |
Saldo |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nachrichtlich: darin enthalten: |
|
|
|
1)Kreditaufnahmen |
3.556 |
19.645 |
17.271 |
2)Zuführung vom Verwaltungshaushalt |
3.280 |
3.927 |
5.887 |
3)Rücklagenentnahmen |
14.299 |
2.689 |
10 |
- davon Entnahme
Sonderrücklagen |
0 |
0 |
0 |
- davon Entnahme
Stellplatzrücklage |
0 |
2.679 |
0 |
- davon
Sondertilgung Darlehen VermHH |
0 |
0 |
0 |
- davon Ausgleich
VerwHH |
0 |
0 |
0 |
- davon Ausgleich
VermHH |
14.299 |
10 |
10 |
4)Zuführung zum Verwaltungshaushalt |
0 |
0 |
0 |
5)Rücklagenzuführung Überschuss VermHH |
0 |
0 |
0 |
Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der Stadt
Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2022 bis 2025
ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich jedoch ab dem Jahr 2023 nur durch
Neuverschuldungen erreicht werden konnte.
Das Strategische Ziel „Stärkung der Finanzkraft und
Verwaltungseffizienz“ wurde am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlossen. Dieses
bezieht sich insbesondere auch auf die Begrenzung der Kreditaufnahmen. Nachdem
die notwendigen Investitionen eine Kreditaufnahme zur Finanzierung erfordern
ist diese Maßnahme essentiell. Die strategischen Vorgaben des Stadtrates
stellen den neuen politischen Rahmen für die nun im Finanzplanungszeitraum
eingeplanten Kredite dar.
Konkret wurde hinsichtlich der Verschuldung folgendes
festgelegt:
1.
Die Höhe der
jährlichen Neuverschuldung soll max. 40 % der Investitionen nicht
überschreiten. Für den Haushaltsplan 2022 bis 2025 ergibt sich hier eine Summe
von ca. 16 Mio. EUR. Lediglich im Finanzplanungsjahr 2024 muss diese Summe
einmalig überschritten werden – die eingeplante Abweichung ist aber unter
Abwägung aller Umstände (es werdend ringende Investitionen, u.a. notwendige
Schulbauten und Investitionen in den Schulsport ermöglicht; die Abweichung ist
einmalig und nicht erheblich) vertretbar und richtig.
2.
Die
Gesamtverschuldung soll das 1,5-fache des Durchschnittes der Investitionen der
vorangegangenen fünf Jahre nicht übersteigen. Für den Haushaltsplan 2022 bis
2025 ergibt sich hier eine Summe von ca. 56,2 Mio. EUR – dieser Summe wird am
Ende des Finanzplanzeitraumes nicht überschritten.
3.
Neu aufgenommene
Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren getilgt werden. Damit gibt es einen
zeitlichen Verantwortungszusammenhang zwischen Schuldenaufnahme und
Schuldendienst, sodass nachfolgende Generationen nicht über Gebühr belastet
werden. Sämtliche vorgesehene Kredite wurden unter dieser Prämisse
veranschlagt.
4.
Eine
Kreditaufnahme ist haushaltsrechtlich nur für die Finanzierung von
Investitionen möglich. Diese sind zu priorisieren.
3. Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt
„Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:
|
2023 |
2024 |
2025 |
|
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
|
|
|
|
Ausgaben
Vermögensplan
|
5.048 |
100 |
100 |
|
|
|
|
Deckungsmittel
|
|
|
|
Eigenmittel
|
|
|
|
-
Abschreibungen auf Sachanlagen
|
726 |
705 |
695 |
-
abzüglich Jahresverlust
|
1.584 |
1.164 |
1.199 |
Fremdmittel
|
|
|
|
-
Investitionszuschuss der Stadt
|
5.048 |
100 |
100 |
-
Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“
|
858 |
459 |
504 |
4. Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Stadttheater“
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:
|
2023 |
2024 |
2025 |
|
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
in Tsd. EUR |
|
|
|
|
Ausgaben
Vermögensplan
|
150 |
150 |
150 |
|
|
|
|
Deckungsmittel
|
|
|
|
Eigenmittel
|
|
|
|
-
Abschreibungen auf Sachanlagen
|
260 |
260 |
260 |
-
abzüglich Jahresverlust
|
1.762 |
1.772 |
1.772 |
Fremdmittel
|
|
|
|
-
Investitionszuschuss der Stadt
|
150 |
150 |
150 |
-
Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“
|
1.502 |
1.512 |
1.512 |
5. Stellenpläne 2022
Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs.
1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2022 für die
Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu) und der
Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten
Stadttheater“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des
Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und
personalwirtschaftlichen Teilen.