Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,

 

(1) die Veranschlagungen des begutachteten  Beschlussvorschlages  der Verwaltung fort-zuschreiben, soweit die Fortschreibung auf Entscheidungen des Haupt- und Finanz-ausschusses in seiner Sitzung am 01.12.2021 beruhen. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen.

 

(2) den Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigen des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibung bis zur Verabschiedung des Haushalts 2022 aufgrund Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters notwendig sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt nicht geändert werden.

 

(3) im Haushaltplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2022 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamtvolumens des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts führen.