Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 08.07.2020 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss über das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 der Stadt Kempten (Allgäu) berichtet. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte den Bericht seinerzeit ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen und an die örtliche Rechnungsprüfung überwiesen.

 

Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2019 örtlich geprüft und im Bericht vom 30.11.2020 zusammengefasst. Der Bericht bestätigt die Abschlusszahlen, enthält keine Textziffern und empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates hat in seiner Sitzung vom 23.04.2021 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes als Prüfungsbericht übernommen und folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2020 über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Kempten (Allgäu) wird als Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses übernommen.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat die Feststellung der im Prüfungsbericht genannten Jahresrechnung mit den im Bericht ausgewiesenen Zahlen und die Entlastung nach Art. 102 GO ohne Einschränkung zu erteilen.“

 

Die im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ausgewiesenen und vom Rechnungsprüfungsausschuss in seinem Beschluss übernommenen Zahlen gehen aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen hervor. Es handelt sich dabei um die Anlage 2 des Prüfungsberichtes, die das Rechnungsergebnis 2019 der Stadt ausweisen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 der Feststellung und der Entlastung der Jahresrechnung 2019 gutachtlich zugestimmt.