Sitzung: 19.07.2021 2021/GB/034
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Vorlage: 2021/61/060
Gutachten:
Das Bauvorhaben wurde bereits 2019 im Gestaltungsbeirat behandelt.
Das Ergebnis der Beratung aus diesem Jahr war die Grundlage für die
Ausarbeitung und anschließende Bewilligung eines Bauantrages.
Dem Ergebnis des damaligen Planungsprozesses muss man ein Interesse an
einer wirtschaftlichen Ausnutzung attestieren, die bis an die Grenze eines
vertretbaren Bauvolumens an diesem außergewöhnlich schönen Wohnort geht.
In der Folge wurde ein Bebauungsplan aufgestellt und rechtskräftig
verabschiedet. Ziel war es, bei zukünftigen Baugesuchen ein bauliches Maß
festlegen zu können, das die besondere Charakteristik des Wohnumfeldes
berücksichtigt. Eine stattliche Anzahl eingetragener Baudenkmale unterstreichen
die herausragende Wohnqualität an diesem Ort und die Verantwortung, die daraus
für alle folgenden Bauvorhaben erwächst.
Die Planungsvorlagen für die heutige Sitzung sollen die Grundlagen für
einen neuen Bauantrag darstellen.
Die Entwurfsverfasser sehen in den hier dargestellten Änderungsvorschlägen
zur rechtsgültigen Baugenehmigung nur geringfügige Veränderungen. Dieser
Argumentation können die Mitglieder des Beirates in keiner Weise folgen, da
grundlegende Festlegungen verändert wurden.
Eine durchgehende Tiefgarage in dieser Hanglage ist nicht zu
akzeptieren. Die grobe Vorstellung, die Garage wie ein Tablett als horizontale
Ebene, in den Hang zu montieren, widerspricht der unbedingten Zielsetzung, die
einzelnen Wohnhäuser in die Topographie einzubetten. Die gewachsene Natur zwischen
den Häusern und die Vernetzung mit dem Landschaftsraum in einer möglichst
natürlichen Weise müssen zugelassen werden – so wie es das Straßenbild vorgibt.
Die vorliegenden Plandarstellungen belegen, dass der Umgang mit dem
mächtigen Hang nicht bewältigt worden ist. Eine ortsfremde, radikale
Terrassierung und durchgehende Stützmauern, die fehlende fußläufige
Erschließung der Außenbereiche, eine nicht überzeugende Grünfläche über der
Garage, keine Überlegung zur Wasserführung – um hier nur die wichtigsten
Argumente für die Ablehnung der vorliegenden Planung aufzulisten.
Der Forderung, den Zugang zu den Gebäuden behindertengerecht vom
Straßenraum aus zu ermöglichen, ist Rechnung zu tragen – das erfordert einen
zusätzlichen Eingang auf der unteren Ebene. Daraus ein gänzlich neues
Fassadenbild abzuleiten, ist nicht nachvollziehbar. Dass die drei Gebäude seriell und identisch
ausgeführt werden sollen – zweifelsohne effizient - quasi copy-paste – widersprich der Zielsetzung einer angemessenen,
feinen, differenzierten Unterordnung in das bestehende Gestaltmilieu an diesem
Ort.
Noch ist nicht gebaut. Die Diskussion ist neu eröffnet.
Der Gestaltungsbeirat sieht eine Chance, die Frage nach dem Angemessenen
und Qualitätsvollen neu zu stellen, die sich im Rahmen der Festsetzungen des
B-Planes eröffnen.
Die Verantwortung für das Bewahren des außergewöhnlichen Wohnortes hat
allererste Priorität. Das fordert ein Umdenken und einen neuen Planungsansatz.
Um Wiedervorlage wird gebeten.