BESCHLUSS:

 

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das endgültige Ergebnis der Jahresrechnung 2020 und die Bildung der steuerlich möglichen freien Rücklage der städtisch verwalteten Stiftungen entsprechend den Verwaltungsvorlagen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

  1. Die Jahresrechnungen 2020 sind gem. Art. 103 GO umgehend an die örtliche Prüfung weiterzuleiten.