Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für 39 Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB im Stadtteil Thingers im Bereich zwischen Rottach, Heiligkreuzer Straße, Spatzenweg und Schwalbenweg mit dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 18.05.2021 eingetragenen Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Städtebauliches Ziel des Aufhebungsverfahrens ist insbesondere die Schaffung von Nachverdichtungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung innerhalb des Stadtteils.