Sitzung: 25.02.2021 2021/SR/082
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 43
Vorlage: 2020/61/974
Beschluss:
Die Einleitung der folgenden 12
Aufhebungsverfahren
-
Aufhebungsverfahren der Baulinienfestsetzung für das Gebiet am
oberen Schleyen, Hoffeld und Reichelsberg vom 20.12.1913 einschließlich der
ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das Gebiet am
Feilberg und Hoffeld vom 23.01.1914
-
Aufhebungsverfahren der ortspolizeilichen Vorschrift über
Einführung des offenen (Pavillon-)Bausystems mit Vorgarten in der Bodmannstraße
vom 21.12.1888
-
Aufhebungsverfahren der Baulinien zwischen den beiden
Bahnhofsanfahrten vom 08.03.1883
- Aufhebungsverfahren
des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Beethoven-, Bahnhof-, Hirnbein- und
Königstraße vom 10.11.1965
- Aufhebungsverfahren
des Baulinienplans zur Bebauung der Schwaigwiese vom 12.05.1891 einschließlich
der ersten Baulinienveränderung für die Verbindung der Zwingerstraße mit der
Wilhelmstraße vom 10.07.1901 und der zweiten Baulinienveränderung in der Luitpoldstraße
zwischen Bodmann- und Kloster-Strasse vom 13.12.1902
- Aufhebungsverfahren
der Baulinienänderung in der Reichlinstrasse am Feilberg vom 14.12.1913
einschließlich der Baulinienänderung des oberen Teiles der Reichlinstrasse
zwischen Feilberg- und Haggenmüllerstrasse vom 07.02.1928
- Aufhebungsverfahren
des Baulinienprojektes für das Gebiet zwischen Fischer- und Zwingerstrasse vom
10.05.1902 einschließlich der ersten Baulinienveränderung bei dem Hause mit Nr.
54 Am Plätzle vom 03.06.1903
- Aufhebungsverfahren
der Baulinienfestsetzung am Schlössle, an der Fischerstrasse und Klostersteige
vom 19.05.1904 einschließlich seiner ersten Änderung Baulinienfestsetzung am
Schlössle vom 30.10.1907 und der zweiten Änderung Baulinienfestsetzung für das
Gebiet zwischen Fischertraße, Promenadestraße und Am Schlössle vom 01.09.1952
- Aufhebungsverfahren
der Baulinien für das Gebiet vom Freudental zur Eisenbahnbrücke vom 09.12.1907
einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift über die Errichtung von Gebäude
auf dem Baugebiete zwischen der Boleitestrasse und der Pferdestrasse und an der
Lützelburgstrasse vom 27.12.1907, der 1. Änderung Baulinien zwischen
Boleiteweg, Gabelsberger- und Kotternerstrasse vom 15.04.1909, der 2. Änderung
Baulinien an der Boleite vom Freudental bis zur Eisenbahnbrücke vom 08.11.1910
einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise auf
dem Gebiete zwischen Kotternerstrasse und Lützelburg vom 27.08.1910, der 3.
Änderung Abänderung bzw. Aufhebung von Baulinien beim Viehmarktplatz vom
22.07.1919, der 4. Änderung Baulinienänderung an der Boleitestrasse vom
26.08.1921, der 5. Änderung Aufhebung von Baulinien zwischen Alpenrosenstrasse
und dem Viehmarktplatz vom 10.07.1922, der 6. Änderung Baulinien an der Boleite
und Lützelburg – neu festzusetzende Baulinien vom 10.06.1924, 7. Änderung
Baulinien an der Boleite und Lützelburg vom 16.03.1931 und 8. Baulinienänderung
im Freudental vom 07.10.1940
- Aufhebungsverfahren
der Baulinienfestsetzung für den Feilberg-Hang vom 09.03.1911 einschließlich
der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das
Volkwein’sche Baugebiet vom 11.02.1911 und der ersten Änderung Baulinienplan
für das Feilberggebiet vom 22.09.1931
- Aufhebungsverfahren
des Baulinienplans zwischen Mühlgasse und Lindauerstraße vom 03.06.1865
einschließlich der ersten Änderung Baulinienplan für die von Herrn Will. Wäfsle
Privatier projektierten Straßen vom März 1877 und der zweiten Änderung
Baulinien zwischen Frühling- und Salzstrasse vom 31.01.1923 Aufhebungsverfahren
der Baulinien für das Gebiet zwischen der Lindauer- und Reichlinstrasse vom
26.08.1927
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
Anlagen:
- Pläne Geltungsbereiche der Sammelaufhebung
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