Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 43

1: Haushaltssatzung der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der

Protestantischen Spitalstiftung für das Haushaltsjahr 2021.

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2021 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1 Abs. 1:

Die Haushaltspläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2021 werden wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung der Stiftung

 

Verwaltungs-haushalte

  EUR

            Vermögens-

            haushalte

                        EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

 

Prot. Spitalstiftung

653.800

249.100

 

Kath. Waisenhaus-Stiftung

4.804.000

                         2.506.200

 

Prot. Waisenhausstiftung

24.100

12.800

 

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

700

300

 

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

300

300

 

Stipendienstiftung

2.300

400

 

Schüler-Stiftung

900

900

 

Calgeer-Stiftung

400

100

 

Merkt’sche Veteranenstiftung

4.900

0

 

Georg-Deuringer-Stiftung

102.000

45.600

 

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

25.800

3.300

 

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

300

300

 

Gertraut Dinnebier-Stiftung

1.100

600

 

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

4.100

2.000

 

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

25.900

1.700

 

 

§ 1 Abs. 2:

Der Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung für das Geschäftsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:

 

im Erfolgsplan

in den in den Erträgen

5.227.100

EUR

in den Aufwendungen

5.490.800

EUR

Verlust

263.700

EUR

 

im Vermögensplan

in den in den Ausgaben auf

 

1.037.100

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenkapital

386.640

EUR

Zuschüsse der Stiftung                                                      

263.700

EUR

Investitionszuschüsse öffentl. Hand

144.900

EUR

Einnahmen aus Kreditabruf

0

EUR

Verrechnung mit Kapitalrücklage

      241.860

EUR


§ 2 Abs. 1:

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der o.g. Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

§ 2 Abs. 2:

Für die Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Prot. Spitalstiftung sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

§ 3 Abs. 1:

In den Vermögenshaushalten der Stiftungen wird nur bei der Kath. Waisenhaus-Stiftung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.190.000 € festgesetzt.

 

§ 3 Abs. 2:

Im Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung wird keine Verpflichtungsermächtigung festgesetzt.

 

§ 4 Abs. 1:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung der Stiftung                   

 

 

 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Prot. Spitalstiftung

 

 

100.000

Kath. Waisenhaus-Stiftung

 

 

2.000.000

Prot. Waisenhausstiftung

 

 

4.000

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0

Stipendien-Stiftung

 

 

0

Schüler-Stiftung

 

 

0

Calgeer-Stiftung

 

 

0

Merkt’sche Veteranenstiftung

 

 

0

Georg-Deuringer-Stiftung

 

 

10.000

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

 

 

4.000

Fritz und Gerti Schindele-Stiftung

 

 

0

Gertraut Dinnebier-Stiftung

 

 

0

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

 

 

0

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

 

 

0

 

§ 4 Abs. 2:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten wird auf 900.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5: Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


2:  Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung

 

Abs. 1:

Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2022 – 2024:

 

Bezeichnung der Stiftung                   

2022

2023

2024

 

              EUR

EUR

EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

Prot. Spitalstiftung

646.800

649.800

654.800

Kath. Waisenhausstiftung

7.223.600

6.490.300

5.841.200

Prot. Waisenhausstiftung

32.500

38.900

31.500

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

1.000

1.000

1.000

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

300

400

600

Stipendienstiftung

1.900

2.000

2.000

Schüler-Stiftung

1.800

1.800

1.800

Calgeer-Stiftung

600

600

600

Merkt’sche Veteranenstiftung

14.900

4.900

14.900

Georg-Deuringer-Stiftung

129.400

144.400

130.400

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

29.100

29.100

29.100

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

600

600

600

Gertraut Dinnebier-Stiftung

1.900

1.900

1.900

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

6.100

6.200

6.200

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

36.600

40.700

36.600

 

 

 

 

Abs. 2:

Den Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2022 - 2024:

 

 

2022

2023

2024

 

EUR

EUR

EUR

Ausgaben

610.000

594.800

550.000

 

 

 

 

Deckungsmittel (Einnahmen)

 

 

 

- Eigenkapital

360.000

340.000

330.000

- Stiftungszuschüsse

250.000

240.000

220.000

- Fremdkapital (Kreditabruf/Zuschuss)

0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

3: Stellenpläne 2021

 

Die gem. Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2021 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung werden beschlossen.

 

Kempten (Allgäu), den 29. Januar 2021

STADT KEMPTEN (ALLGÄU)

 

 

 

Thomas Kiechle

Oberbürgermeister