Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 43

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

H a u s h a l t    2021

 

der Stadt Kempten (Allgäu)

 

 

 

 

1.    Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

 

2.    Finanzplanung und Investitionsprogramm 2020 - 2024 der Stadt

 

3.    Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

4.    Finanzplanung des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“

 

5.    Stellenpläne 2021

 

 

 

 

 

 

B e s c h l u s s

 

 

des Stadtrates vom 28. Januar 2021

 

- öffentlich -

 

 

 

… : …

 


1.    Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Haushaltsplan der Stadt und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2021 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1

 

 

(1)     Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2021 wird        wie folgt festgesetzt:

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

215.232.200

 

 

 

EUR

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

47.176.300

 

 

 

EUR

 

 

(2)         Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:

 

            Erfolgsplan

 

Erträge

2.887.800

EUR

Aufwendungen

3.900.300

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

1.012.500

EUR

 

            Vermögensplan

 

Ausgaben

 

3.359.400

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

392.500

EUR

Rücklagenentnahme

105.000

EUR

abzüglich Jahresverlust

1.012.500

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

620.000

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

3.254.400

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

(3)         Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:

 

            Erfolgsplan

 

Erträge

269.500

EUR

Aufwendungen

1.960.100

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

1.690.600

EUR

 

            Vermögensplan

 

Ausgaben

 

130.500

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

281.000

EUR

Rücklagenentnahme

0

EUR

abzüglich Jahresverlust

1.690.600

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.409.600

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

130.500

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

 

 

§ 2

 

 

(1)       Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
     der Stadt Kempten (Allgäu) werden nicht festgesetzt.

(2)         Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“ werden nicht festgesetzt.

 

(3)         Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“
werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der     Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 20.850.400 EUR festgesetzt.

 

(2)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 2.974.200 EUR festgesetzt.

 

(3)     Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadttheater“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

 

 

         Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt   festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

275 v. H.

 

 

1.2  für Grundstücke (B)

420 v. H.

 

 

 

 

2.   Gewerbesteuer

 

 

 

nach dem Gewerbeertrag

387 v. H.

 

 

§ 5

 

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 35.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

 

(3)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

 

         Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 


 

2.    Finanzplanung und Investitionsprogramm 2020 – 2024 der Stadt

 

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das diesem zugrundeliegende Investitionsprogramm der Stadt Kempten (Allgäu) in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2022 – 2024:

 

 

(Werte in TSD. EUR)

2022

2023

2024

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)

218.249

222.460

225.657

Ausgaben 2)

218.249

222.460

225.657

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Zuführung vom Vermögenshaushalt

0

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon sonstige Finanzierungen

0

0

0

2)Zuführung zum Vermögenshaushalt

4.731

7.581

9.511

- davon Abführung von Zinsen Sonder-
  rücklagen und Abführung von Gebüh-
  renüberschüssen

0

0

0

- davon zum abschl. Ausgleich VermHH

             4.731

7.581

9.511

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen 1)2)3)

46.086

46.901

39.809

Ausgaben 4)5)

46.086

46.901

39.809

Saldo

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

darin enthalten:

 

 

 

 

1)Kreditaufnahmen

0

13.731

14.557

2)Zuführung vom Verwaltungshaushalt

4.731

7.581

9.511

3)Rücklagenentnahmen

12.524

4.159

10

- davon Entnahme Sonderrücklagen

0

0

0

- davon Entnahme Stellplatzrücklage

579

2.149

0

- davon Sondertilgung Darlehen VermHH

0

0

0

- davon Ausgleich VerwHH

0

0

0

- davon Ausgleich VermHH

11.945

2.010

10

4)Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0

0

0

5)Rücklagenzuführung Überschuss

  VermHH

0

0

0


 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Vermögenshaushalte 2021 bis 2024 ausgeglichen sind, der Haushaltsausgleich jedoch ab dem Jahr 2023 nur durch Neuverschuldungen erreicht werden konnte. Die Konkretisierung bleibt den Haushaltsplänen der jeweiligen Jahre vorbehalten.

 

Das Strategische Ziel „Finanzkraft stärken“ wurde am 06.08.2015 vom Stadtrat beschlossen. Nachdem die Schuldenfreiheit bereits im Jahr 2019 erreicht wurde, müssen die strategischen Überlegungen neu vom Stadtrat justiert werden. Vor allem für die nun im Finanzplanungszeitraum eingeplanten Kredite müssen geeignete politische Rahmenbedingen geschaffen werden. Eine strukturelle und länger anhaltende Neuverschuldung muss vermieden werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Kempten (Allgäu) auch langfristig nicht zu beeinträchtigen.

 

 

 

3.    Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“

 

 

         Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für die Finanzplanungsjahre 2022 – 2024:

 

 

 

2022

2023

2024

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

 

 

 

Ausgaben Vermögensplan

3.019

70

70

 

 

 

 

Deckungsmittel

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

-     Abschreibungen auf Sachanlagen

408

583

433

-     abzüglich Jahresverlust

868

871

734

Fremdmittel

 

 

 

-     Investitionszuschuss der Stadt

3.019

70

70

-     Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

460

288

301

 


 

4.    Finanzplanung des Eigenbetriebes der Stadt „Kempten Stadttheater“

 

 

         Der Stadtrat beschließt den Finanzplan des Eigenbetriebes „Kempten Stadttheater“ für die Finanzplanungsjahre 2022 – 2024:

 

 

 

2022

2023

2024

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

 

 

 

Ausgaben Vermögensplan

150

150

150

 

 

 

 

Deckungsmittel

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

-     Abschreibungen auf Sachanlagen

260

260

260

-     abzüglich Jahresverlust

1.762

1.762

1.762

Fremdmittel

 

 

 

-     Investitionszuschuss der Stadt

150

150

150

-     Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.502

1.502

1.512

 

 

 

5.    Stellenpläne 2020

 

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2021 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt Kempten (Allgäu) und der Eigenbetriebe „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ und „Kempten Stadttheater“ entsprechend den Gutachten des Personalausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.

 

 

 

Kempten (Allgäu), den 29. Januar 2021

STADT KEMPTEN (ALLGÄU)

 

 

 

Thomas Kiechle

Oberbürgermeister