Sitzung: 30.11.2020 2020/HFA/087
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2020/31/280
II. Beschluss:
Ermächtigungen der
Verwaltung
Die Verwaltung wird
beauftragt und ermächtigt,
(1)
die
Veranschlagungen des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung
fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen auf Entscheidungen des Haupt- und
Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 30.11.2020 beruhen. Um nach Möglichkeit
einen genehmigungsfreien Haushalt zu erlangen, wird die Verwaltung beauftragt
Potentialen auf der Einnahmenseite, insbesondere bei Haushaltsausgaberesten,
nachzugehen. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die Zuführungen
zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zum
Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen.
(2)
den
Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten des begutachteten
Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die
Fortschreibungen aufgrund von Entscheidungen des Personalausschusses in seinen
noch bis zur Verabschiedung des Haushalts 2021 stattfindenden Sitzungen bzw.
Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters notwendig
sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen
erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete
jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts nicht
geändert werden.
(3)
im
Haushaltsplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushalts
2021 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen
umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner
Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamthaushaltsvolumens des Verwaltungs-
bzw. Vermögenshaushalts führen.