Sitzung: 16.11.2020 2020/HFA/084
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 11
Vorlage: 2020/18/411
Beschluss:
Als Einzelhandels-Sonderstandorte werden weiterhin ausschließlich die
bisher definierten Sonderstandorte Fenepark und Im Allmey aufgeführt.