Sitzung: 24.11.2020 2020/GB/030
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Vorlage: 2020/61/971
Gutachten:
Das schlüssig vorgestellte Projekt ist in
sich nachvollziehbar hergeleitet. Die Öffnung und Durchwegung des parkähnlichen
Grünbereichs ist sehr zu begrüßen. Der Umgang mit der Randbebauung an der
Lenzfrieder Straße wird positiv betrachtet. Überlegungen, das Hanggeschoß
dieser Randbebauung mit öffentlichen bzw. gemeinschaftlichen Nutzungen dem Park
zuzuordnen, finden großen Zuspruch. Die neue Wohnbebauung würde mit ihren süd-
bzw. westorientierten Wohnungen eine sehr hohe Wohnqualität bieten und wäre
grundsätzlich innerhalb des Grüns richtig positioniert.
Der Gestaltungsbeirat kommt aber nach
intensiver Diskussion einhellig zu der Auffassung, dass Grünflächen dieser
(auch klimatischen) Qualität auf keinen Fall einer Bebauung zugeführt werden
sollten, die eine nahezu vollständige Vernichtung dieser Grünflächen zur Folge
hat. Der Fußabdruck der gezeigten Gebäude mit der notwendigen Tiefgarage und
deren langer Zufahrt hätte notgedrungen die Fällung fast aller –sehr
wertvollen- Bäume zur Folge.
Der GBR stellt weiterhin fest, dass die
existierende Grünfläche ein wesentlicher Bestandteil des städtebaulich
qualitativen Dreiklangs „die höhenversetzten RH im Westen – der geschwungene
Tatzelwurm – die parkähnliche Grünfläche“ ist.
Der GBR regt deshalb an, eine durchaus
begrüßenswerte Nachverdichtung nicht in der Überbauung des Parks, sondern in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bestand des „Tatzelwurms“ zu sehen. Dieses –
für Kempten außergewöhnliche – geschwungene Bauwerk mit hoher
Architekturqualität bietet sicher ein hohes und vielfältiges Potential. Eine
Aufstockung könnte hierbei ebenso geprüft werden wie partielle rückwärtige
„Anbauten“, die die Bestandsbauten in der Höhe (eventuell deutlich) übertreffen
könnten. In diesem Zusammenhang könnten z.B. auch Überlegungen angestellt
werden, das bestehende Gebäude in gewissem Umfang barrierefrei „nachzurüsten“
und die 268 m lange Dachfläche für Bewohner zu nutzen.
Der GBR empfiehlt dem Antragsteller,
realisierbare Ideen zur Ausschöpfung des vorhandenen Potentials in Form einer
Mehrfachbeauftragung oder eines Workshops zu erhalten, zu dem ca. eine Handvoll
qualifizierter Architekturbüros (in ARGE mit Landschaftsarchitekten) eingeladen
werden sollten.
Dem GBR ist bewusst, dass dieser Vorschlag -
z.B. in Hinsicht auf die Baustellenlogistik, den Stellplatznachweis oder die
geringstmögliche Störung der Bewohner- nicht einfach umsetzbar ist. Der weitest
gehende Erhalt der vorgefundenen Qualitäten rechtfertigt jedoch ein noch intensiveres
Nachdenken.
Der GBR würde sich freuen, den bei diesem
Projekt möglichen spannenden und vielleicht auch wegweisenden Prozess zum Thema
„Nachhaltiger Städtebau“ weiter begleiten zu können.