Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 37

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß dem Gutachten des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.11.2020 die 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung in der nachfolgenden Fassung des Entwurfes vom 12.11.2020.

 

 

 

 

„2. Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung

zur Satzung über die Straßenreinigung

in der Stadt Kempten (Allgäu)

(2. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung)

 

 

 

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kempten (Allgäu) vom 17. November 2006 (StABl KE 28/06), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.11.2016, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 (Gebührenhöhe) wird wie folgt gefasst:

 

„Die Gebühr beträgt je Meter der Straßenfrontlänge

 in der Reinigungsgruppe 1              3,96 EUR jährlich

in der Reinigungsgruppe 2               9,90 EUR jährlich   

in der Reinigungsgruppe 3 a          27,72 EUR jährlich   

in der Reinigungsgruppe 3 b          28,54 EUR jährlich   

in der Reinigungsgruppe 4              4,38 EUR jährlich.“

        

 § 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.“