Sitzung: 19.11.2020 2020/SR/078
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 39
Vorlage: 2020/Ref. 1/017
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur 1.
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Kempten (Allgäu) in
der nachfolgenden Entwurfsfassung vom 15.10.2020:
Erste Satzung
der Stadt Kempten (Allgäu)
zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
der Stadt Kempten (Allgäu)
„Stadttheater Kempten“
Die Stadt Kempten (Allgäu)
erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S.
796), folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb der Stadt Kempten (Allgäu) „Stadttheater Kempten“ vom 14.10.2020
wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 3 erhält folgende
Fassung:
„(3) Die gemeinnützigen Zwecke werden
insbesondere auch dadurch verwirklicht, dass anderen Körperschaften Mittel,
Arbeitskräfte oder Räumlichkeiten für die Verwirklichung deren
steuerbegünstigter Zwecke zur Verfügung gestellt werden (§ 58 Nr. 1, 4, 5 AO).“
§ 2
Diese Satzung tritt am
01.01.2021 in Kraft.