Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 39

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Kempten (Allgäu) in der nachfolgenden Entwurfsfassung vom 15.10.2020:

 

 

Erste Satzung

der Stadt Kempten (Allgäu)

zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb

der Stadt Kempten (Allgäu)

„Stadttheater Kempten“

 

 

 

Die Stadt Kempten (Allgäu) erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), folgende Änderungssatzung:

 

 

§ 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Kempten (Allgäu) „Stadttheater Kempten“ vom 14.10.2020 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

  „(3) Die gemeinnützigen Zwecke werden insbesondere auch dadurch verwirklicht, dass anderen Körperschaften Mittel, Arbeitskräfte oder Räumlichkeiten für die Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke zur Verfügung gestellt werden (§ 58 Nr. 1, 4, 5 AO).“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.