B)   Satzungsbeschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bebauungsplan „GE-Riederau 1“ wird gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 17.11.2020 mit den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.