Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

GUTACHTEN:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung in der nachfolgenden Fassung des Entwurfs vom 12.11.2020 zu beschließen:

 

„2. Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung

zur Satzung über die Straßenreinigung

in der Stadt Kempten (Allgäu)

(2. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung)

 

 

 

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kempten (Allgäu) vom 17. November 2006 (StABl KE 28/06), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.11.2016, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 (Gebührenhöhe) wird wie folgt gefasst:

 

„Die Gebühr beträgt je Meter der Straßenfrontlänge

in der Reinigungsgruppe 1             3,96 EUR jährlich

in der Reinigungsgruppe 2             9,90 EUR jährlich    

in der Reinigungsgruppe 3 a 27,72 EUR jährlich   

in der Reinigungsgruppe 3 b 28,54 EUR jährlich   

in der Reinigungsgruppe 4             4,38 EUR jährlich.“

        

 § 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.“