Sitzung: 18.11.2020 2020/HFA/085
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2020/31/265
GUTACHTEN:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung in der nachfolgenden Fassung des Entwurfs vom 12.11.2020 zu beschließen:
„2. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung
in der Stadt Kempten (Allgäu)
(2. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung)
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kempten (Allgäu) vom 17. November 2006 (StABl KE 28/06), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.11.2016, wird wie folgt geändert:
§ 4 (Gebührenhöhe) wird wie folgt gefasst:
„Die Gebühr beträgt je Meter der Straßenfrontlänge
in der Reinigungsgruppe 1 3,96 EUR jährlich
in der Reinigungsgruppe 2 9,90 EUR jährlich
in der Reinigungsgruppe 3 a 27,72 EUR jährlich
in der Reinigungsgruppe 3 b 28,54 EUR jährlich
in der Reinigungsgruppe 4 4,38 EUR jährlich.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.“