Sitzung: 30.09.2020 2020/GB/029
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Anwesend: 3
Vorlage: 2020/61/940
Gutachten:
Die Entwicklung des Projektes im Vergleich
zu der Vorplanung mit Datum vom 04.05.2020, konkret die Nutzung des
Erdgeschosses mit einer Büroeinheit und die neue Lage des Haupteinganges im
Eckbereich von Bodmanstraße und Adenauerring, wird vom Gestaltungsbeirat
begrüßt.
Die in Varianten vorgestellte
Freiflächengestaltung hingegen wird äußerst kritisch gesehen, im Einzelnen:
Variante A:
6 oberirdische Stellplätze, Zu-/Abfahrt
ausschließlich über das Nachbargrundstück Bodmanstraße 42, Entfall des
kompletten Baumbestandes (3 Bäume).
Variante B:
5 oberirdische Stellplätze, Zufahrt über
das Nachbargrundstück Bodmanstraße 42, Abfahrt über das eigene Grundstück
(Geh-/Fahrtrecht Grundstück Bodmanstraße 44 erforderlich), Entfall von zwei
Bäumen.
Variante C:
2 Garagenstellplätze, 3 oberirdische
Stellplätze, Zu-/Abfahrt über das eigene Grundstück (Geh-/Fahrtrecht Grundstück
Bodmanstraße 44 erforderlich), Entfall von einem Baum.
Bei allen Varianten erscheint ein
dauerhafter Erhalt der jeweils verbleibenden Bäume aufgrund der hohen
Versiegelungsgrade und der sehr knapp bemessenen Baumstandortflächen als nicht
realistisch. Zudem sind Erschließung und Anfahrbarkeit bei allen Lösungen nur
eingeschränkt und aufwändig darstellbar.
Von daher sollte die, für die Nutzer des
geplanten Neubaus, wie für die Bewohner der angrenzenden Gebäude gleichermaßen
erlebbare, hohe Qualität des vorhandenen Grünbestandes erhalten werden und auf
Stellplätze in diesem Bereich verzichtet werden.
Überdacht bzw. konkretisiert werden
sollten bei der weiteren Bearbeitung darüber hinaus folgende Punkte:
·
Ausbildung
und Eingangssituation an der Ecke Bodmanstraße und Adenauerring. Hier sollte
überprüft werden, inwieweit nicht die heutige Gebäudegeometrie in zeitgemäßer
Form aufgenommen werden könnte.
• Eckausbildung und Materialität des
aufgesetzten Abschlussgeschosses.
In diesem Zusammenhang regt der
Gestaltungsbeirat aufgrund der formalen Qualitäten des bestehenden Gebäudes an,
einen evtl. Erhalt – unter Umständen auch nur der Fassaden - nochmals
Ergebnisoffen zu prüfen. Sollte ein Erhalt aus nachvollziehbaren Gründen nicht
möglich sein, bittet der Gestaltungsbeirat um Angaben zu den vorgesehenen
Materialitäten eines Neubaus.
Der Gestaltungsbeirat bittet um
Wiedervorlage, um die Weiterentwicklung des Projektes und den Umgang mit den
angesprochenen Anregungen auch weiterhin konstruktiv begleiten zu können.