Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 42

Aufstellungsbeschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans „10. Grundschule" im Bereich beidseits des Aybühlwegs, nördlich der Leutkircher Straße, südlich der Stadtbadstraße und östlich der Rottach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 22.09.2020 eingetragenen Geltungsbereich wird beschlossen. Städtebauliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Schule und Sportpark. Mit der Planung soll die Realisierung eines neuen Grundschulstandortes, die Sicherung und Erweiterung der bestehenden Sportanlagen sowie eine Neuregelung des ruhenden Verkehrs ermöglicht werden.

 

 

Anlagen:

- Geltungsbereich des Bebauungsplans