Sitzung: 24.09.2020 2020/SR/076
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 42
Vorlage: 2020/61/929
Aufstellungsbeschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „10.
Grundschule" im Bereich beidseits des Aybühlwegs, nördlich der Leutkircher
Straße, südlich der Stadtbadstraße und östlich der Rottach im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB mit dem im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom
22.09.2020 eingetragenen Geltungsbereich wird beschlossen. Städtebauliches Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit
den Zweckbestimmungen Schule und Sportpark. Mit der Planung soll die
Realisierung eines neuen Grundschulstandortes, die Sicherung und Erweiterung
der bestehenden Sportanlagen sowie eine Neuregelung des ruhenden Verkehrs
ermöglicht werden.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplans