Sitzung: 22.09.2020 2020/PBA/085
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2020/61/928
Dem Stadtrat wird
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aufstellung des
Bebauungsplans „10. Grundschule" im Bereich beidseits des Aybühlwegs,
nördlich der Leutkircher Straße, südlich der Stadtbadstraße und östlich der
Rottach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem im Lageplan des
Stadtplanungsamtes vom 22.09.2020 eingetragenen Geltungsbereich wird
beschlossen. Städtebauliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die
Ausweisung eines Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Schule und Sportpark.
Mit der Planung soll die Realisierung eines neuen Grundschulstandortes, die
Sicherung und Erweiterung der bestehenden Sportanlagen sowie eine Neuregelung des
ruhenden Verkehrs ermöglicht werden.