Beschluss:
Dem
Vorbescheid wird samt der notwendigen Befreiung von den Baugrenzen
planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von der festgesetzten
Geschossigkeit wird jedoch planungsrechtlich abgelehnt.
Beschluss:
Dem
Vorbescheid wird samt der notwendigen Befreiung von den Baugrenzen
planungsrechtlich zugestimmt. Eine Befreiung von der festgesetzten
Geschossigkeit wird jedoch planungsrechtlich abgelehnt.